Der Beirat Hemelingen setzt fest, dass die Planungskonferenz Bildung in zwei Terminen aufgeteilt wird. Am 12.02.2025 um 19:00 Uhr soll es um das Thema Informationen zum kommenden Schuljahr gehen. Im 3. Quartal nach der Sommerpause dann um die langfristige Schulentwicklungsplanung. Dazu ist dann auch das Finanzressort mit einzuladen.
Die Überarbeitung der Schulstandortplanung (SOP) 2022 als Schulentwicklungsplanung (SEP) wird voraussichtlich bis Ende des II. Quartals 2026 soweit fortgeschritten sein, dass die geplante Beteiligung der Beiräte sinnvoll möglich sein wird. Eine vorgezogene Beteiligung des Beirates Hemelingen würde keinen Mehrwert bieten, da zum Zeitpunkt Februar 2026 noch keine gesicherten, bzw. fundierten Aussagen zu der langfristigen SEP (welche Schulen haben zukünftig wie viele Züge, ggf. Neubauten, Umbauten, Anbauten, Dependancen) getroffen wer-den können.
Diese Sachlagen müssen erst in größeren Zusammenhängen betrachtet und abgestimmt wer-den. Es wird Ihnen zugesagt und sichergestellt, dass die von Ihnen gewünschte verzahnte Präsentation des Ganztagsausbau mit der SEP erfolgt und vorgestellt wird.
Zu dem Thema „Investitionsmittel des Bundes“ hat der Senat am 09.12.2025 eine Vorlage mit Anlage beschlossen. Die Federführung zur Vorlage hat der Senator für Finanzen. Zu diesem Thema kann keine Verzahnung erfolgen und eine Präsentation nur durch das Ressort Finanzen erfolgen.
Ein Termin für eine Planungskonferenz im benannten Umfang, die auch die langfristige Schulentwicklungsplanung sinnvoll präsentieren und den Beirat zielführend beteiligen kann, sollte Anfang des 3. Quartals liegen.
Der Beirat Hemelingen fordert das Ressort SUKW auf für die Umsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen und Projekten zur Verbesserung der Biodiversität ausreichende Mitarbeitendenkapazitäten in der Behörde zu schaffen.
Der Beirat Hemelingen bittet IB und andere zuständige Stellen eine Weitergabe der Objekte an Bremische Gesellschaften und die zukünftige Nutzung der Gebäude und Grundstücke für soziale Zwecke (z.B. Wohnen) zu prüfen.
Der Beirat bittet das Ordnungsamt, der Betreiberin des Fischwagens für einen Stellplatz auf dem Schlengplatz eine erneute Sondergenehmigung für den Verkauf von Waren zu erteilen.
Antwort der Senatorin für Inneres und Sport:
Die Genehmigung wird erteilt.
Informationsanfrage:
Der Beirat fragt das Wirtschaftsressort in das Innenressort, ob es möglich ist in Hemelingen Werbung für Online-Spiele und -Wetten auf öffentlichem Grund zu verbieten.
Der Beirat begrüßt den am 18.09.2025 im Beirat durch den BUND präsentierten und im aktuellen Koalitionsvertrag im Kapitel „Klimaschutz und Umweltschutz “ auf S. 49 im Abschnitt „Naturschutz“ vereinbarten Vorschlag für ein Naturschutzgebiet Weseraue im Stadtteil Hemelingen. Der Beirat bittet um Beachtung, dass durch das Naturschutzgebiet die Neubauarbeiten der Weserstrombrücke, der dazugehörenden Rad- und Fußgängerbrücke mit Anbindung sowie ein möglicher Neubau der Eisenbahnbrücke nicht beeinträchtigt werden dürfen. Zu den landwirtschaftlich genutzten Flächen bittet der Beirat um einen konstruktiven Austausch mit den Landwirten, die diese Flächen bewirtschaften und Berücksichtigung der Interessen der Landwirtschaft. Wir bitten um zeitnahe Umsetzung.
Der Beirat Hemelingen fordert den Senat auf, wirksame Maßnahmen zur Bewältigung des demografischen Wandels im Gesundheitswesen zu entwickeln. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in der Mitte der 2030er-Jahre voraussichtlich rund dreißig Prozent weniger Ärzt:innen zur Verfügung stehen werden. Zudem wird der Senat Bremens aufgefordert sich dafür einzusetzen, die rechtlichen Grundlagen für die Ärzteversorgung zu reformieren. Insbesondere sind die Themen
- Abstandsregelung für Ärzte
- Regionale Verteilung von Fachärzten
- Einführung besserer Versorgungsquoten, um die Wartezeiten zu verkürzen.
Ergänzend verweisen wir auf den Beschluss mit der Forderung der Ansiedlung eines MVZ im Stadtteil Hemelingen.
Ihre Forderung nach einer kleinteiligeren Versorgungsplanung ist nachvollziehbar. Gleichzeitig liegt die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung gemäß S 75 SGB V in der Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigungen. Diese haben die gesetzliche Aufgabe, die ambulante Versorgung unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten zu gewährleisten und entsprechende Planungsentscheidungen zu treffen. Derzeit arbeitet die Bundesregierung an einer grundlegenden Reform zur Stärkung der Primärarztversorgung. Die geplanten Maßnahmen haben voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Allokation ärztlicher Versorgung. Die Gesundheitsbehörde wird die Bedarfe des Landes Bremen im Rahmen dieses Reformprozesses vollumfänglich vertreten.
Unabhängig davon ist die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz aktiv, um Lösungsansätze für das Land Bremen zu entwickeln. Dazu zählt unter anderem die Prozessoptimierung wie Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Abschlüsse von Ärzt:innen und Pflegefachpersonen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Auswirkungen des Fachkräftemangels abzumildern, schneller qualifiziertes Personal in den Arbeitsmarkt zu orientieren und die ambulante Versorgung zu stärken.
Außerdem fördert die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz quartiersnahe gesundheitsbezogene Angebote: Auch in Hemelingen sind die „Gesundheitsfachkräfte im Quartier" Anlaufstellen zur Vermittlung von gesundheitsbezogenen Maßnahmen und die „Gesundheitspunkte" Orte für allgemeine Gesundheitsberatung. Durch die räumliche Nähe im Quartier können Übergänge zwischen Beratung, Prävention sowie medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Versorgung reibungsloser gestaltet werden. Das fördert nicht nur effizientere Abläufe, sondern auch eine besser abgestimmte und bedarfsgerechtere Versorgung. Diese Maßnahmen bieten somit sowohl Vorteile für die Menschen im Quartiert als auch einen Standortvorteil bei der Entscheidung von Ärzt:innen, in welchem Stadtteil sie sich niederlassen.
Die Planungen zur Etablierung eines kommunalen Medizinischen Versorgungszentrums dauern derzeit noch an, sodass an dieser Stelle weiterhin keine Auskunft zum Stand des Umsetzungskonzepts möglich ist.
Der Beirat bittet die Polizei den Bereich Ahlringstraße aufgrund der erheblichen Müllablagerungen auf dem angrenzenden Könecke-Gelände regelmäßig, auch nachts, bei den Streifenfahrten einzubeziehen. Ziel ist eine Abschreckung und ggf. Ahndung von illegaler Müllablagerung dort.
Wir werden die Polizei bitten, die Streifentätigkeit im dortigen Bereich unter Berücksichtigung der Einsatzlage auf Grund der vielfachen illegalen Müllablagerungen neu zu bewerten. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass die Polizei nicht die Aufgaben privater Eigentümer im Stadtgebiet übernehmen kann und wird.
Der Beirat fordert das Umweltressort und das Sportamt auf zu überprüfen, ob es am Mahndorfer See aus städtischer Sicht ein Gänseproblem gibt. Falls ja, werden beide gebeten, auf der Grundlage der Informationen des NABU, Vorschläge für die Verbesserung der Situation zu unterbreiten.
Zum Hintergrund: Es gab Beschwerden über Verschmutzungen durch zahlreiche Gänse an der Badestelle am Mahndorfer See. Beim im Stadtteil ansässigen NABU haben wir zum Thema nachgefragt und folgende Auskunft erhalten:
Gänse am Mahndorfer See – Rückmeldung des NABU
Zum Bestand und den Arten der brütenden (ab ca. März) oder sich zur Zeit der Mauser (ca. ab Mitte Mai) am und um den See aufhaltenden Gänse gibt es keine genauen Zahlen. Hier gilt es die Situation genauer zu beobachten und eine Erfassung zu veranlassen, um mit Fakten arbeiten zu können. Was die Nutzung der offenen, kurzrasigen Flächen rund um den See angeht, sind diese für Gänse als Nahrungsflächen attraktiv. Um einen Konflikt mit Badegästen zu vermeiden, gibt es verschiedene Möglichkeiten diese Flächen weniger attraktiv zu machen. Dazu gehört auch das Gras in Teilbereichen wachsen zu lassen, die Offenheit durch Gehölzpflanzungen oder anderweitig zu unterbrechen oder Grassorten zu
verwenden die weniger Nährstoffe beinhalten. Eine Expertin auf dem Gebiet ist Dr. Susanne Homma. Sie hat bereits für andere Städte Gänsemanagementkonzepte erarbeitet. Es gibt so keinen direkten Kontakt aber über den Verein ProRing e.V. kann eine Kontaktaufnahme versucht werden. Ggf. kann hier auch Dr. Michaela Mayer (ehrenamtliche Vogelberingern mit Projekt im Vahrer Feldweg) vermitteln. Auf keinen Fall kommt für uns als NABU der Abschuss der Tiere in Betracht. Ein stärkerer Abschuss löst mögliche Probleme nicht. Störungen im gesamten Ökosystem und vermeidbares Tierleid sind oft die Folge. Erfahrungen zeigen, dass Bestandsregulierungen nicht durch mehr Jagd erreicht werden können. Mögliche Konflikte sollten basierend auf Fakten analysiert und durch zielgerichtete, tierfreundliche Maßnahmen gelöst werden. Gesundheitlich in der Regel unbedenkliche unschöne Hinterlassenschaften rechtfertigen keine Maßnahmen bis hin zum Todesurteil. Auch sollte nicht vergessen werden, dass Gänse deshalb zu uns in die Städte kommen, weil anderswo der Lebensraum immer knapper wird. Zudem sind Gänse Teil unserer Vogelwelt, Teil eines Ökosystems, das nicht nur unsere Lebensgrundlage ist, sondern deren Beobachtung vielen Menschen Freude macht und die nachgewiesenermaßen für mehr Lebensfreude und Glück sorgen kann.
Der Beirat bittet das ASV zu prüfen, ob das bereits bestehende Streckengebot Tempo 30 vor der Kita Schlengstraße per Lückenschluss über den Bruchweg bis zur Christernstraße verlängert werden kann.
Die Entfernung zwischen den beiden bereits angeordneten streckenbezogenen Tempo-30-Abschnit-ten in der Schlengstraße und in der Christernstraße (Höhe Bertramstraße) beträgt ca. 1.050 Meter und überschreitet damit die in § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 4 Alt. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor-gesehene Höchstgrenze von 500 Metern für einen sogenannten Lückenschluss zwischen zwei Tempo-30-Strecken.
Da diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, kommt die Anordnung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h im Bereich der Straße Bruchweg auf Grundlage dieser Vorschrift nicht in Betracht.
Der Beirat bittet die BSAG zu prüfen, welche Maßnahmen geeignet und erforderlich sind, um sicherzustellen, dass Begegnungen von Bussen im Bruchweg künftig ordnungsgemäß erfolgen können.
Der Bruchweg weist eine Fahrbahnbreite von ca. 6 m auf und ist daher grundsätzlich für die Befahrung mit Bussen geeignet. Für den Betrieb der BSAG stellen jedoch die parkenden PKW im Bruchweg ein Hindernis dar. Die vergleichsweise hohe Anzahl von parkenden PKW führt dazu, dass die eingesetzten Gelenkbusse oftmals nur an wenigen Stellen ausweichen können. In Kombination mit dem dichten Taktangebot von sechs Fahrten pro Stunde und Richtung entstehen regelmäßig Verzögerungen im Betrieb.
Eine Anordnung von Tempo 30 würde diese Lage verschärfen, da im Begegnungsfall mit verlängerten Wartezeiten zu rechnen ist. Aus Sicht der BSAG wäre stattdessen ein absolutes Halteverbot in beiden Richtungen ein adäquates Mittel, um eine möglichst störungsfreie Begegnung von Bussen mit anderen Verkehrsteilnehmenden im Bruchweg zu ermöglichen.
Für die Prüfung und Anordnung von Tempo-30-Abschnitten ist das Amt für Straßen und Verkehr zuständig. Im Rahmen des Abwägungsprozesses wird auch die BSAG angehört. In diesem konkreten Fall würden wir darauf hinweisen, dass eine Anordnung von Tempo 30 im Bruchweg zu längeren Fahrzeiten verursachen würden. Diese Fahrzeitverlängerungen führen in bestimmten Zeiten zu einer Unterschreitung der Mindestwendezeiten an den Endstellen Weserpark-Süd bzw. Bf Mahndorf. Ein entstehender Mehrbedarf durch den Einsatz weiterer Busse und Personale müssten vom Aufgabenträger, also von der Stadt Bremen, getragen werden. Zudem wird der Bruchweg zukünftig Bestandteil des in der Teilfortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans benannten Metrobusnetzes sein. Auf diesen Strecken liegt ein starker Fokus auf kurzen und attraktiven Reisezeiten. Tempo 30 würde diesem Ziel entgegenstehen.
Der Bruchweg soll dauerhaft mit Bussen befahren werden, da nur so eine Bedienung der Haltestelle Osterhop möglich ist. Diese Haltestelle hat eine wichtige Erschließungsfunktion für das Gebiet rund um die Straße Osterhop bis zur Einmündung Osternadel.
Der Ausschuss möchte sich aber selbst ein Bild von der Situation vor Ort machen und bittet das ASV und ggf. weiteren zuständigen Stellen möglichst zeitnah einen gemeinsamen Vor-Ort-Termin zu vereinbaren. Zu diesem Termin soll auch der zuständige Fachausschuss des Beirats Östliche Vorstadt und der Antragsteller eingeladen werden. An diesem Termin ist auch die Ecke Steubenstraße einzubeziehen.
Das Sportamt wird aufgefordert die Umbenennung der Bezirkssportanlage Hemelingen in „Max Lorenz Bezirksportanlage“ gem. §10 (1) Nr. 8 zu prüfen.
Zur Information: Das Ortsamt hat bei der Familie von Max Lorenz nachgefragt, ob sie eine vom Beirat und Mitgliedern der SV Hemelingen vorgeschlagenen Benennung der Bezirkssportanlage Hemelingen nach Max Lorenz begrüßen würden. Die Familie hat mitgeteilt, dass sie dies begrüßen würden.
Der Beirat bittet das ASV, die GMT, wenn möglich, in der Diedrich-Wilkens-Straße aufzustellen. Darüber hinaus bittet er um Auskunft über die Kosten einer Anschaffung eines mobilen Pfeilers zum Aufstellen der GMT.
Da in der Diedrich-Wilkens-Straße aufgrund der statischen Gegebenheiten keine Möglichkeit besteht,
die Geschwindigkeitsmesstafel an einem Beleuchtungsmast zu befestigen, wäre der Einsatz eines mobilen Mastes erforderlich.
Wie von Ihnen gewünscht, haben wir ein Angebot der Firma Peter Berghaus GmbH für einen mobilen Mast eingeholt.
Die Kosten belaufen sich auf 1.999,20 € inkl. MwSt., zuzüglich der Gemeinkosten der Bremer Straßenbahn AG.
Der Beirat bittet die BSAG zu prüfen, ob es möglich ist, die GMT in der Westerholzstraße vor der Grundschule aufzustellen.
Nach unserer Anfrage beim ASV haben wir nun die Zustimmung erhalten, dass der Anbringung der GMT an den Beleuchtungsmasten vor der Grundschule in der Westerholzstraße keine Bedenken entgegenstehen.
Dem Umzug der GMT in die Westerholzstraße steht somit nichts mehr im Wege.
Die übliche Standortbesichtigung in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Verkehrssachbearbeiter
ist jedoch noch erforderlich, um auch dessen Zustimmung zu erhalten.
Nachtrag vom 13.03.2026: Die Geschwindigkeitsmesstafel wurde in die Westerholzstraße 23 versetzt.
Der Beirat fordert bei den Einmündungen des Kreisels Schlengstraße/ Brüggeweg/ Bruchweg/ Tägmeyerstraße jeweils Zebrastreifen anzuordnen. Prioritär geht es um den Überweg zwischen Apotheke und Kita. Damit soll die Verkehrssicherheit für die Kita- und Apothekennutzer:innen erhöht werden.
Der Beirat Hemelingen fordert, dass vor dem sogenannten „Mäusetunnel“ in der Hohensteiner Straße künftig eine regelmäßige Räumung von Schnee und Eis sichergestellt wird. Hintergrund der Forderung: Für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie für Radfahrende war der Tunnel in den vergangenen Kälte/Schneeperioden nicht passierbar, da dort weder Schnee noch Eis geräumt worden sind und die Fläche spiegelglatt war.
Der Beirat Hemelingen fordert die Senatorin für Inneres und Sport auf, bei Geldspielgeräten in der Gastronomie und weiteren Aufstellorten (wie z.B. Tank- und Rastanlagen) endlich die aktuell geltenden Gesetze durchzusetzen. Wie bei den Spielhallen und Wettbüros bereits erfolgreich umgesetzt, sollte auch hier eine Stichtagsregelung eingeführt werden. Zum Stichtag werden alle Geräte vom Netz genommen, wenn aufstellerverschuldet die Auflagen nicht eingehalten werden. Sie müssen nachweisen, dass der Jugend- und Spielerschutz gewährleistet wird. (Von außen nicht einsehbare Platzierung/Anschluss an Oasis).
Hemelingen ist weiterhin von besonderen sozialen Herausforderungen geprägt und Fördergebiet im Programm „Wohnen in Nachbarschaften (WiN). Viele Familien, insbesondere solche in belasteten Lebenslagen oder mit besonderem Unterstützungsbedarf, melden ihre Kinder trotz bestehendem Rechtsanspruch nicht oder verspätet in einer Kita an. Das Familienzentrum MOBILE übernimmt hierbei eine zentrale sozialräumliche Brückenfunktion zwischen besonders benachteiligten Familien und dem Regelsystem. Die aktuellen Veränderungen in der Arbeitsmarktförderung und der Wegfall der 16 I-Stellen gefährden diese gewachsene Struktur erheblich. Bereits erfolgte Kündigungen von Erzieher*innen und Fachkräften schwächen die Angebote im Stadtteil spürbar.
Der Beirat weist ausdrücklich darauf hin, dass sozialräumliche Brückenangebote maßgeblich zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Bildung beitragen und langfristig präventive Wirkung entfalten. Einsparungen an dieser Stelle führen erfahrungsgemäß zu höheren Folgekosten in späteren Bildungs-, Integrations- und Unterstützungsbereichen.
Der Beirat Hemelingen fordert daher:
1. Die zeitnahe Einrichtung eines Kita-Einstiegshauses im Familienzentrum MOBILE, um besonders benachteiligte Familien niedrigschwellig an die reguläre Kindertagesbetreuung heranzuführen. Das Angebot soll als Brückenstruktur zwischen Spielkreisen und „Regel-Kita“ fungieren, Sprachförderung, Elternarbeit und sozialpädagogische Begleitung integrieren und eng mit den bestehenden Angeboten am Standort (u. a. Haus der Familie, Offener Treff, Frühberatung, Spielhaus sowie Kinder- und Jugendärztlicher Dienst) verzahnt sein.
2. Die umgehende Wiederbesetzung der 16 I-Stellen über das Jobcenter bzw. die Sicherstellung einer gleichwertigen und tragfähigen Anschlussfinanzierung. Betroffen sind insbesondere die mobile und flexible Kinderbetreuung (MOKI) sowie die unterstützende Altenarbeit. Eine kurzfristige Übergangslösung zur Sicherung der Fachkräfte ist zu entwickeln, um Strukturabbrüche im Quartier zu vermeiden.
3. Die Entwicklung einer ressortübergreifenden und nachhaltigen Finanzierungsperspektive für den Standort MOBILE, unter Beteiligung der zuständigen Ressorts (Kinder und Bildung sowie Arbeit, Soziales, Jugend und Integration) sowie des Jobcenters Bremen, mit dem Ziel einer verlässlichen strukturellen Absicherung des Standortes.
4. Eine zeitnahe Berichterstattung in öffentlicher Sitzung zu Finanzierung, Personalentwicklung, Kompensation der weggefallenen Fördermittel sowie zur Kita-Versorgungssituation in Hemelingen (insbesondere im U3-Bereich).
5. Die erarbeiteten Maßnahmen sind langfristig strukturell abzusichern. Ein tragfähiges Gesamtkonzept zur Zukunft des Standortes MOBILE ist dem Beirat innerhalb von sechs Monaten vorzulegen.
Wie Ihnen aus persönlichem Austausch und Schriftverkehr in der Vergangenheit bekannt ist,
gibt es keine Beteiligungsrechte der Ortsbeiräte im Hinblick auf die Arbeit des Jobcenters Bremen:
Das Jobcenter Bremen als gemeinsame Einrichtung der beiden Träger Agentur für Arbeit
Bremen-Bremerhaven und der Stadt Bremen übernimmt die Wahrnehmung der gesetzlichen
Aufgaben des SGB II für seine beiden Träger und ist daher keine Behörde oder sonstige öffentliche
Stelle der Stadtgemeinde Bremen und dementsprechend auch keine zuständige
Stelle im Sinne des BeirOG (§ 5 Abs. 3 BeirOG). Beschlüsse der Ortsbeiräte entfalten daher
auch keine rechtliche Bindung.
Gleichwohl habe ich Ihr Schreiben zum Anlass einer inhaltlichen Prüfung der darin enthaltenden
Forderungen genommen. Unsere fachliche Einschätzung und Stellungnahme dazu haben
wir dem zuständigen Ressort für Arbeit und Soziales übermittelt, sie wird sicherlich in die Gesamtschau
des Ressorts einfließen.
Für den Bereich Arberger Heerstraße stadteinwärts ab Nauheimer Straße, spätestens aber rechtszeitig vor der Verschwenkung der Radspur auf die Fahrbahn, soll Tempo 30 bis zur Hemelinger Heerstraße angeordnet werden und dort an den bestehenden Tempo 30 Bereich anschließen. Als Gründe werden benannt: Die Bake und die Verschwenkung brauchen erhöhte Aufmerksamkeit der Radfahrenden und der KFZ-Nutzer. Ein Abbau der Bake wird abgelehnt, da diese dringend zum Schutz der Radfahrenden nötig ist. Der Bereich ist ein vielfrequentierter Schulweg für die Wilhelm-Olbers-Oberschule, die Kinder müssen dort die Straße stadteinwärts nutzen. Ein Umbau des Radweges vor dem Jugendhaus und der BZA für den Beidrichtungsverkehr, wie vom Beirat zur Verbesserung der Verkehrssicherheit gewünscht, wurde am 19.02.2026 durch das ASV aus finanziellen Gründen abgelehnt. Nach der Novelle der STVO bzw. der entsprechenden Richtlinie kann jetzt einfacher Tempo 30 angeordnet werden. Zudem befindet sich in den Bereich das Jugendhaus Hemelingen, im dortigen Lücke Projekt werden auch Grundschulkinder betreut. Im dort ebenfalls anliegenden Übergangswohnheim wohnen viele Familien mit Kindern, auch dort findet Kinderbetreuung statt, was ebenfalls die Einführung von Tempo 30 ermöglichen sollte.
Das ASV wird aufgefordert im benannten Streckenbereich die Einführung von Tempo 30 unter Einbeziehung der Straßenbahn zu prüfen. Gemäß Richtlinie zur STVO ist dies vor Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigen grundsätzlich vorgesehen.
Zur Erläuterung:
Das "Haus Hastedt" in Trägerschaft der ASB-Gesellschaft für seelische Gesundheit bietet für psychisch kranke Menschen, die vorübergehend oder über eine längere Zeit intensive Hilfe im Alltag benötigen, ein Zuhause.
Diese erfahren durch Fachkräfte in ihrem individuellen Tagesablauf Unterstützung und werden in ihren Lebensbereichen begleitet. Das Lebensumfeld des/der Bewohners/Bewohnerin wird dabei einbezogen.
Teil des Lebensalltags können z. B. Beschäftigungs- und Freizeitmöglichkeiten sein, die angeboten werden. Es befindet sich in der Hastedter Heerstraße 123. Die Bewohner:innen sind als behindert eingestuft.
Das ASV wird aufgefordert zu prüfen, ob folgende Maßnahmen dort umgesetzt werden können:
- Einrichtung zweier Fahrspuren für Radfahrende am Ende der Straße stadtauswärts, eine Geradeausspur mit Stoplinie und Vorfahrt-Achten Schild und eine Rechtsabbiegerspur.
Das Ordnungsamt wird aufgefordert diesen Bereich als Schwerpunktaktion häufig zu kontrollieren, auch abends und am Wochenende.
Das Ordnungsamt hat den ruhenden Verkehr in der Kleinen Westerholzstraße in der Vergangenheit
sporadisch überwacht. Insbesondere aufgrund entsprechender Hinweise aus Anwohnerkreisen wurde
die Parksituation vor Ort wiederholt überprüft. In Einzelfällen konnten Verkehrssituationen festgestellt
werden, die speziell mobilitätseingeschränkten Personen im Bereich der Gehwege nicht gerecht wurden.
Eine Gefährdung der Rettungssicherheit für die Anwohnenden konnte zu keinem Kontrollzeitpunkt
festgestellt werden. Die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes wird künftig vor Ort anlassbezogene
und anlasslose Kontrollen vornehmen und bei verkehrsbehinderndem Parkverhalten einschreiten.
Die Überwachung erfolgt unangekündigt und zu unterschiedlichen Kontrollzeiten. Über die genannten
Kontrollmaßnahmen hinaus ist eine weitere Erhöhung der Überwachungsfrequenz, unter Berücksichtigung eines ressourceneffizienten Einsatzes der Verkehrsüberwachung, in der Kleinen Westerholzstraße derzeit allerdings nicht möglich.
Der Beirat Hemelingen fordert den Senat der Freien Hansestadt Bremen sowie die zuständigen Ressorts und nachgeordneten Dienststellen auf, sicherzustellen, dass vor allen öffentlichen Gebäuden in städtischer Verantwortung im Stadtteil Hemelingen ein ordnungsgemäßer und verlässlicher Winterdienst durchgeführt wird.
Insbesondere soll gewährleistet werden, dass Gehwege, Zugänge und öffentliche Flächen vor Gebäuden in städtischer Verantwortung bei Schnee- und Eisglätte unverzüglich und entsprechend der geltenden Vorschriften geräumt werden.
Der Senat wird aufgefordert, dem Beirat Hemelingen zeitnah darzulegen,
1. welche Zuständigkeiten für den Winterdienst vor öffentlichen Gebäuden bestehen,
2. wie die Einhaltung der Räumpflichten kontrolliert wird, und
3. welche Maßnahmen ergriffen werden, um künftig eine flächendeckende und zuverlässige Umsetzung sicherzustellen.
Im Ausschuss sollen die konkreten Orte benannt werden (u.a. Hohensteiner Straße, Fahrradhauptrouten).
Begründung:
In den vergangenen Wochen kam es im Zuge winterlicher Witterung mit Schnee und
Eis im Stadtteil Hemelingen zu zahlreichen glatten und nicht geräumten Bereichen vor öffentlichen Gebäuden. Teilweise waren Eingänge und angrenzende Gehwege nur unzureichend oder gar nicht gesichert.
Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Bürgerinnen und Bürger dar, insbesondere für ältere Menschen, Kinder sowie mobilitätseingeschränkte Personen. Stürze auf vereisten Flächen können zu schweren Verletzungen führen und sind vermeidbar, wenn der Winterdienst ordnungsgemäß durchgeführt wird.
Gleichzeitig sind private Anlieger in Bremen verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken zu räumen und zu streuen. Es ist nicht vermittelbar, wenn der Staat entsprechende Pflichten von Bürgerinnen und Bürgern verlangt, diesen jedoch vor den eigenen Gebäuden nicht in gleicher Weise nachkommt.
Zu Ihrem o.g. Beschluss kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
1. Welche Zuständigkeiten für den Winterdienst vor öffentlichen Gebäuden bestehen,
Die Zuständigkeiten liegen bei den entsprechenden Senatsressorts bzw. den nachgeordneten Dienst-stellen. Die DBS betreut grundsätzlich keine Anliegerpflichten vor öffentlichen Gebäuden, sondern nur vor den eigenen Liegenschaften (2 Ausnahmen: Rathaus, Haus der Bürgerschaft).
2. wie die Einhaltung der Räumpflichten kontrolliert wird, und
Die Verantwortung liegt bei den Senatsressorts.
3. welche Maßnahmen ergriffen werden, um künftig eine flächendeckende und zuverlässige Umset-zung sicherzustellen.
Die Verantwortung liegt bei den Senatsressorts. Eine Information über die Pflichten der Anlieger:innen wird durch Die Bremer Stadtreinigung erfolgen.
Der Beirat fordert die zuständigen Stellen auf, einen weiteren Kunstrasenplatz für den Stadtteil Hemelingen zu bauen. Dieser soll auf dem Gelände des jetzigen Schlacke-Platzes der SGBO in Mahndorf entstehen. Der Platz wäre dann ganzjährig bespielbar und würde die anderen Plätze sowie die Hallen, vor allem im Winter, entlasten.
Der Beirat Hemelingen fordert die zuständigen Stellen auf, die Investitionsmittel des Bundes auch für den Ausbau der Kapazitäten für Sport im Stadtteil Hemelingen zu nutzen. Dabei verweist der Beirat auch auf die anstehenden Bauprojekte im Stadtteil und die damit verbundene steigende Zahl von Bewohner:innen in Hemelingen.
Der Beirat Hemelingen fordert die zuständigen Stellen auf, die Platz- und Hallennutzungszeiten in Hemelingen besser zu koordinieren und die angemeldeten Nutzungszeiten zu überprüfen. Es soll auch geprüft werden, ob der Stundensatz für die Nutzung moderat erhöht werden kann, um Leerzeiten zu minimieren. Wenn Hallen trotz gebuchter Zeiten kontinuierlich leer stehen sollen Strafzahlungen erfolgen.
Die Vereine und Schulen im Stadtteil Hemelingen werden gebeten, ihre Kooperation zu intensivieren und z.B. gemeinsam C-Lizenz Ausbildungen anzubieten.
Anlass war der Besuch der Sportvereine SG Bremen Ost und der SV Hemelingen, alle Vereine stehen Kooperationen offen gegenüber und der Beirat möchte gerne dazu anregen!
. ich möchte gerne einen Bürgerantrag stellen für das Pflanzen mehrerer Bäume am Mahndorfer See.
In der Vergangenheit hatten wir in den Beiratssitzungen bereits über das Pflanzen von Bäumen gesprochen. Was ist daraus geworden?
Beantragen möchte ich gerne das Pflanzen von 3 Bäumen auf der Grillwiese, von weiteren 3 Bäumen auf der großen Wiese mit dem Volleyballfeld sowie von 2 Bäumen direkt am Strand.
Der Fachausschuss unterstützt das Anliegen und bittet das Sportamt als zuständige Stelle für Badeseen und den Umweltbetrieb eine Umsetzung zu prüfen.