Der Beirat Hemelingen setzt fest, dass die Planungskonferenz Bildung in zwei Terminen aufgeteilt wird. Am 12.02.2025 um 19:00 Uhr soll es um das Thema Informationen zum kommenden Schuljahr gehen. Im 3. Quartal nach der Sommerpause dann um die langfristige Schulentwicklungsplanung. Dazu ist dann auch das Finanzressort mit einzuladen.
Die Überarbeitung der Schulstandortplanung (SOP) 2022 als Schulentwicklungsplanung (SEP) wird voraussichtlich bis Ende des II. Quartals 2026 soweit fortgeschritten sein, dass die geplante Beteiligung der Beiräte sinnvoll möglich sein wird. Eine vorgezogene Beteiligung des Beirates Hemelingen würde keinen Mehrwert bieten, da zum Zeitpunkt Februar 2026 noch keine gesicherten, bzw. fundierten Aussagen zu der langfristigen SEP (welche Schulen haben zukünftig wie viele Züge, ggf. Neubauten, Umbauten, Anbauten, Dependancen) getroffen wer-den können.
Diese Sachlagen müssen erst in größeren Zusammenhängen betrachtet und abgestimmt wer-den. Es wird Ihnen zugesagt und sichergestellt, dass die von Ihnen gewünschte verzahnte Präsentation des Ganztagsausbau mit der SEP erfolgt und vorgestellt wird.
Zu dem Thema „Investitionsmittel des Bundes“ hat der Senat am 09.12.2025 eine Vorlage mit Anlage beschlossen. Die Federführung zur Vorlage hat der Senator für Finanzen. Zu diesem Thema kann keine Verzahnung erfolgen und eine Präsentation nur durch das Ressort Finanzen erfolgen.
Ein Termin für eine Planungskonferenz im benannten Umfang, die auch die langfristige Schulentwicklungsplanung sinnvoll präsentieren und den Beirat zielführend beteiligen kann, sollte Anfang des 3. Quartals liegen.
Der Beirat Hemelingen fordert das Ressort SUKW auf für die Umsetzung von Entsiegelungsmaßnahmen und Projekten zur Verbesserung der Biodiversität ausreichende Mitarbeitendenkapazitäten in der Behörde zu schaffen.
Der Beirat Hemelingen bittet IB und andere zuständige Stellen eine Weitergabe der Objekte an Bremische Gesellschaften und die zukünftige Nutzung der Gebäude und Grundstücke für soziale Zwecke (z.B. Wohnen) zu prüfen.
Der Beirat bittet das Ordnungsamt, der Betreiberin des Fischwagens für einen Stellplatz auf dem Schlengplatz eine erneute Sondergenehmigung für den Verkauf von Waren zu erteilen.
Antwort der Senatorin für Inneres und Sport:
Die Genehmigung wird erteilt.
Informationsanfrage:
Der Beirat fragt das Wirtschaftsressort in das Innenressort, ob es möglich ist in Hemelingen Werbung für Online-Spiele und -Wetten auf öffentlichem Grund zu verbieten.
Der Beirat begrüßt den am 18.09.2025 im Beirat durch den BUND präsentierten und im aktuellen Koalitionsvertrag im Kapitel „Klimaschutz und Umweltschutz “ auf S. 49 im Abschnitt „Naturschutz“ vereinbarten Vorschlag für ein Naturschutzgebiet Weseraue im Stadtteil Hemelingen. Der Beirat bittet um Beachtung, dass durch das Naturschutzgebiet die Neubauarbeiten der Weserstrombrücke, der dazugehörenden Rad- und Fußgängerbrücke mit Anbindung sowie ein möglicher Neubau der Eisenbahnbrücke nicht beeinträchtigt werden dürfen. Zu den landwirtschaftlich genutzten Flächen bittet der Beirat um einen konstruktiven Austausch mit den Landwirten, die diese Flächen bewirtschaften und Berücksichtigung der Interessen der Landwirtschaft. Wir bitten um zeitnahe Umsetzung.
Der Beirat Hemelingen fordert den Senat auf, wirksame Maßnahmen zur Bewältigung des demografischen Wandels im Gesundheitswesen zu entwickeln. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in der Mitte der 2030er-Jahre voraussichtlich rund dreißig Prozent weniger Ärzt:innen zur Verfügung stehen werden. Zudem wird der Senat Bremens aufgefordert sich dafür einzusetzen, die rechtlichen Grundlagen für die Ärzteversorgung zu reformieren. Insbesondere sind die Themen
- Abstandsregelung für Ärzte
- Regionale Verteilung von Fachärzten
- Einführung besserer Versorgungsquoten, um die Wartezeiten zu verkürzen.
Ergänzend verweisen wir auf den Beschluss mit der Forderung der Ansiedlung eines MVZ im Stadtteil Hemelingen.
Ihre Forderung nach einer kleinteiligeren Versorgungsplanung ist nachvollziehbar. Gleichzeitig liegt die Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung gemäß S 75 SGB V in der Verantwortung der Kassenärztlichen Vereinigungen. Diese haben die gesetzliche Aufgabe, die ambulante Versorgung unter Berücksichtigung regionaler Gegebenheiten zu gewährleisten und entsprechende Planungsentscheidungen zu treffen. Derzeit arbeitet die Bundesregierung an einer grundlegenden Reform zur Stärkung der Primärarztversorgung. Die geplanten Maßnahmen haben voraussichtlich erhebliche Auswirkungen auf die Allokation ärztlicher Versorgung. Die Gesundheitsbehörde wird die Bedarfe des Landes Bremen im Rahmen dieses Reformprozesses vollumfänglich vertreten.
Unabhängig davon ist die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz aktiv, um Lösungsansätze für das Land Bremen zu entwickeln. Dazu zählt unter anderem die Prozessoptimierung wie Beschleunigung der Anerkennungsverfahren ausländischer Abschlüsse von Ärzt:innen und Pflegefachpersonen. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Auswirkungen des Fachkräftemangels abzumildern, schneller qualifiziertes Personal in den Arbeitsmarkt zu orientieren und die ambulante Versorgung zu stärken.
Außerdem fördert die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz quartiersnahe gesundheitsbezogene Angebote: Auch in Hemelingen sind die „Gesundheitsfachkräfte im Quartier" Anlaufstellen zur Vermittlung von gesundheitsbezogenen Maßnahmen und die „Gesundheitspunkte" Orte für allgemeine Gesundheitsberatung. Durch die räumliche Nähe im Quartier können Übergänge zwischen Beratung, Prävention sowie medizinischer, pflegerischer und therapeutischer Versorgung reibungsloser gestaltet werden. Das fördert nicht nur effizientere Abläufe, sondern auch eine besser abgestimmte und bedarfsgerechtere Versorgung. Diese Maßnahmen bieten somit sowohl Vorteile für die Menschen im Quartiert als auch einen Standortvorteil bei der Entscheidung von Ärzt:innen, in welchem Stadtteil sie sich niederlassen.
Die Planungen zur Etablierung eines kommunalen Medizinischen Versorgungszentrums dauern derzeit noch an, sodass an dieser Stelle weiterhin keine Auskunft zum Stand des Umsetzungskonzepts möglich ist.
Der Beirat bittet die Polizei den Bereich Ahlringstraße aufgrund der erheblichen Müllablagerungen auf dem angrenzenden Könecke-Gelände regelmäßig, auch nachts, bei den Streifenfahrten einzubeziehen. Ziel ist eine Abschreckung und ggf. Ahndung von illegaler Müllablagerung dort.
Wir werden die Polizei bitten, die Streifentätigkeit im dortigen Bereich unter Berücksichtigung der Einsatzlage auf Grund der vielfachen illegalen Müllablagerungen neu zu bewerten. Wir möchten jedoch darauf hinweisen, dass die Polizei nicht die Aufgaben privater Eigentümer im Stadtgebiet übernehmen kann und wird.
Der Beirat fordert das Umweltressort und das Sportamt auf zu überprüfen, ob es am Mahndorfer See aus städtischer Sicht ein Gänseproblem gibt. Falls ja, werden beide gebeten, auf der Grundlage der Informationen des NABU, Vorschläge für die Verbesserung der Situation zu unterbreiten.
Zum Hintergrund: Es gab Beschwerden über Verschmutzungen durch zahlreiche Gänse an der Badestelle am Mahndorfer See. Beim im Stadtteil ansässigen NABU haben wir zum Thema nachgefragt und folgende Auskunft erhalten:
Gänse am Mahndorfer See – Rückmeldung des NABU
Zum Bestand und den Arten der brütenden (ab ca. März) oder sich zur Zeit der Mauser (ca. ab Mitte Mai) am und um den See aufhaltenden Gänse gibt es keine genauen Zahlen. Hier gilt es die Situation genauer zu beobachten und eine Erfassung zu veranlassen, um mit Fakten arbeiten zu können. Was die Nutzung der offenen, kurzrasigen Flächen rund um den See angeht, sind diese für Gänse als Nahrungsflächen attraktiv. Um einen Konflikt mit Badegästen zu vermeiden, gibt es verschiedene Möglichkeiten diese Flächen weniger attraktiv zu machen. Dazu gehört auch das Gras in Teilbereichen wachsen zu lassen, die Offenheit durch Gehölzpflanzungen oder anderweitig zu unterbrechen oder Grassorten zu
verwenden die weniger Nährstoffe beinhalten. Eine Expertin auf dem Gebiet ist Dr. Susanne Homma. Sie hat bereits für andere Städte Gänsemanagementkonzepte erarbeitet. Es gibt so keinen direkten Kontakt aber über den Verein ProRing e.V. kann eine Kontaktaufnahme versucht werden. Ggf. kann hier auch Dr. Michaela Mayer (ehrenamtliche Vogelberingern mit Projekt im Vahrer Feldweg) vermitteln. Auf keinen Fall kommt für uns als NABU der Abschuss der Tiere in Betracht. Ein stärkerer Abschuss löst mögliche Probleme nicht. Störungen im gesamten Ökosystem und vermeidbares Tierleid sind oft die Folge. Erfahrungen zeigen, dass Bestandsregulierungen nicht durch mehr Jagd erreicht werden können. Mögliche Konflikte sollten basierend auf Fakten analysiert und durch zielgerichtete, tierfreundliche Maßnahmen gelöst werden. Gesundheitlich in der Regel unbedenkliche unschöne Hinterlassenschaften rechtfertigen keine Maßnahmen bis hin zum Todesurteil. Auch sollte nicht vergessen werden, dass Gänse deshalb zu uns in die Städte kommen, weil anderswo der Lebensraum immer knapper wird. Zudem sind Gänse Teil unserer Vogelwelt, Teil eines Ökosystems, das nicht nur unsere Lebensgrundlage ist, sondern deren Beobachtung vielen Menschen Freude macht und die nachgewiesenermaßen für mehr Lebensfreude und Glück sorgen kann.
Der Beirat bittet das ASV zu prüfen, ob das bereits bestehende Streckengebot Tempo 30 vor der Kita Schlengstraße per Lückenschluss über den Bruchweg bis zur Christernstraße verlängert werden kann.
Die Entfernung zwischen den beiden bereits angeordneten streckenbezogenen Tempo-30-Abschnit-ten in der Schlengstraße und in der Christernstraße (Höhe Bertramstraße) beträgt ca. 1.050 Meter und überschreitet damit die in § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 4 Alt. 2 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) vor-gesehene Höchstgrenze von 500 Metern für einen sogenannten Lückenschluss zwischen zwei Tempo-30-Strecken.
Da diese Voraussetzung nicht erfüllt ist, kommt die Anordnung einer streckenbezogenen Geschwindigkeitsbeschränkung von 30 km/h im Bereich der Straße Bruchweg auf Grundlage dieser Vorschrift nicht in Betracht.
Der Beirat bittet die BSAG zu prüfen, welche Maßnahmen geeignet und erforderlich sind, um sicherzustellen, dass Begegnungen von Bussen im Bruchweg künftig ordnungsgemäß erfolgen können.
Der Bruchweg weist eine Fahrbahnbreite von ca. 6 m auf und ist daher grundsätzlich für die Befahrung mit Bussen geeignet. Für den Betrieb der BSAG stellen jedoch die parkenden PKW im Bruchweg ein Hindernis dar. Die vergleichsweise hohe Anzahl von parkenden PKW führt dazu, dass die eingesetzten Gelenkbusse oftmals nur an wenigen Stellen ausweichen können. In Kombination mit dem dichten Taktangebot von sechs Fahrten pro Stunde und Richtung entstehen regelmäßig Verzögerungen im Betrieb.
Eine Anordnung von Tempo 30 würde diese Lage verschärfen, da im Begegnungsfall mit verlängerten Wartezeiten zu rechnen ist. Aus Sicht der BSAG wäre stattdessen ein absolutes Halteverbot in beiden Richtungen ein adäquates Mittel, um eine möglichst störungsfreie Begegnung von Bussen mit anderen Verkehrsteilnehmenden im Bruchweg zu ermöglichen.
Für die Prüfung und Anordnung von Tempo-30-Abschnitten ist das Amt für Straßen und Verkehr zuständig. Im Rahmen des Abwägungsprozesses wird auch die BSAG angehört. In diesem konkreten Fall würden wir darauf hinweisen, dass eine Anordnung von Tempo 30 im Bruchweg zu längeren Fahrzeiten verursachen würden. Diese Fahrzeitverlängerungen führen in bestimmten Zeiten zu einer Unterschreitung der Mindestwendezeiten an den Endstellen Weserpark-Süd bzw. Bf Mahndorf. Ein entstehender Mehrbedarf durch den Einsatz weiterer Busse und Personale müssten vom Aufgabenträger, also von der Stadt Bremen, getragen werden. Zudem wird der Bruchweg zukünftig Bestandteil des in der Teilfortschreibung des Verkehrsentwicklungsplans benannten Metrobusnetzes sein. Auf diesen Strecken liegt ein starker Fokus auf kurzen und attraktiven Reisezeiten. Tempo 30 würde diesem Ziel entgegenstehen.
Der Bruchweg soll dauerhaft mit Bussen befahren werden, da nur so eine Bedienung der Haltestelle Osterhop möglich ist. Diese Haltestelle hat eine wichtige Erschließungsfunktion für das Gebiet rund um die Straße Osterhop bis zur Einmündung Osternadel.
Der Ausschuss möchte sich aber selbst ein Bild von der Situation vor Ort machen und bittet das ASV und ggf. weiteren zuständigen Stellen möglichst zeitnah einen gemeinsamen Vor-Ort-Termin zu vereinbaren. Zu diesem Termin soll auch der zuständige Fachausschuss des Beirats Östliche Vorstadt und der Antragsteller eingeladen werden. An diesem Termin ist auch die Ecke Steubenstraße einzubeziehen.
Das Sportamt wird aufgefordert die Umbenennung der Bezirkssportanlage Hemelingen in „Max Lorenz Bezirksportanlage“ gem. §10 (1) Nr. 8 zu prüfen.
Zur Information: Das Ortsamt hat bei der Familie von Max Lorenz nachgefragt, ob sie eine vom Beirat und Mitgliedern der SV Hemelingen vorgeschlagenen Benennung der Bezirkssportanlage Hemelingen nach Max Lorenz begrüßen würden. Die Familie hat mitgeteilt, dass sie dies begrüßen würden.
Der Beirat bittet das ASV, die GMT, wenn möglich, in der Diedrich-Wilkens-Straße aufzustellen. Darüber hinaus bittet er um Auskunft über die Kosten einer Anschaffung eines mobilen Pfeilers zum Aufstellen der GMT.
Da in der Diedrich-Wilkens-Straße aufgrund der statischen Gegebenheiten keine Möglichkeit besteht,
die Geschwindigkeitsmesstafel an einem Beleuchtungsmast zu befestigen, wäre der Einsatz eines mobilen Mastes erforderlich.
Wie von Ihnen gewünscht, haben wir ein Angebot der Firma Peter Berghaus GmbH für einen mobilen Mast eingeholt.
Die Kosten belaufen sich auf 1.999,20 € inkl. MwSt., zuzüglich der Gemeinkosten der Bremer Straßenbahn AG.
Der Beirat bittet die BSAG zu prüfen, ob es möglich ist, die GMT in der Westerholzstraße vor der Grundschule aufzustellen.
Nach unserer Anfrage beim ASV haben wir nun die Zustimmung erhalten, dass der Anbringung der GMT an den Beleuchtungsmasten vor der Grundschule in der Westerholzstraße keine Bedenken entgegenstehen.
Dem Umzug der GMT in die Westerholzstraße steht somit nichts mehr im Wege.
Die übliche Standortbesichtigung in Zusammenarbeit mit dem zuständigen Verkehrssachbearbeiter
ist jedoch noch erforderlich, um auch dessen Zustimmung zu erhalten.
Nachtrag vom 13.03.2026: Die Geschwindigkeitsmesstafel wurde in die Westerholzstraße 23 versetzt.
Der Beirat fordert bei den Einmündungen des Kreisels Schlengstraße/ Brüggeweg/ Bruchweg/ Tägmeyerstraße jeweils Zebrastreifen anzuordnen. Prioritär geht es um den Überweg zwischen Apotheke und Kita. Damit soll die Verkehrssicherheit für die Kita- und Apothekennutzer:innen erhöht werden.
Der Beirat Hemelingen fordert, dass vor dem sogenannten „Mäusetunnel“ in der Hohensteiner Straße künftig eine regelmäßige Räumung von Schnee und Eis sichergestellt wird. Hintergrund der Forderung: Für Fußgängerinnen und Fußgänger sowie für Radfahrende war der Tunnel in den vergangenen Kälte/Schneeperioden nicht passierbar, da dort weder Schnee noch Eis geräumt worden sind und die Fläche spiegelglatt war.
Der kombinierte Geh-/ Radweg der Hohensteiner Straße von der Hastedter Heerstraße bis Uelzener Straße wird umgehend in den Winterdienst aufgenommen.
Anmerkung: Der Bereich von der Hastedter Heerstraße bis zum Rampenbereich des Tunnels liegt gemäß Bremischen Landesstraßengesetz in der Anliegerverpflichtung, erfahrungsgemäß kommen viele Anlieger ihren Pflichten nur zum Teil nach. Um eine durchgehende verlässliche Strecke zu gewährleisten, übernimmt die DBS „freiwillig“ eine Teilstrecke ohne rechtliche Verpflichtung.
Der Beirat Hemelingen fordert die Senatorin für Inneres und Sport auf, bei Geldspielgeräten in der Gastronomie und weiteren Aufstellorten (wie z.B. Tank- und Rastanlagen) endlich die aktuell geltenden Gesetze durchzusetzen. Wie bei den Spielhallen und Wettbüros bereits erfolgreich umgesetzt, sollte auch hier eine Stichtagsregelung eingeführt werden. Zum Stichtag werden alle Geräte vom Netz genommen, wenn aufstellerverschuldet die Auflagen nicht eingehalten werden. Sie müssen nachweisen, dass der Jugend- und Spielerschutz gewährleistet wird. (Von außen nicht einsehbare Platzierung/Anschluss an Oasis).
Hemelingen ist weiterhin von besonderen sozialen Herausforderungen geprägt und Fördergebiet im Programm „Wohnen in Nachbarschaften (WiN). Viele Familien, insbesondere solche in belasteten Lebenslagen oder mit besonderem Unterstützungsbedarf, melden ihre Kinder trotz bestehendem Rechtsanspruch nicht oder verspätet in einer Kita an. Das Familienzentrum MOBILE übernimmt hierbei eine zentrale sozialräumliche Brückenfunktion zwischen besonders benachteiligten Familien und dem Regelsystem. Die aktuellen Veränderungen in der Arbeitsmarktförderung und der Wegfall der 16 I-Stellen gefährden diese gewachsene Struktur erheblich. Bereits erfolgte Kündigungen von Erzieher*innen und Fachkräften schwächen die Angebote im Stadtteil spürbar.
Der Beirat weist ausdrücklich darauf hin, dass sozialräumliche Brückenangebote maßgeblich zur Umsetzung des Rechtsanspruchs auf frühkindliche Bildung beitragen und langfristig präventive Wirkung entfalten. Einsparungen an dieser Stelle führen erfahrungsgemäß zu höheren Folgekosten in späteren Bildungs-, Integrations- und Unterstützungsbereichen.
Der Beirat Hemelingen fordert daher:
1. Die zeitnahe Einrichtung eines Kita-Einstiegshauses im Familienzentrum MOBILE, um besonders benachteiligte Familien niedrigschwellig an die reguläre Kindertagesbetreuung heranzuführen. Das Angebot soll als Brückenstruktur zwischen Spielkreisen und „Regel-Kita“ fungieren, Sprachförderung, Elternarbeit und sozialpädagogische Begleitung integrieren und eng mit den bestehenden Angeboten am Standort (u. a. Haus der Familie, Offener Treff, Frühberatung, Spielhaus sowie Kinder- und Jugendärztlicher Dienst) verzahnt sein.
2. Die umgehende Wiederbesetzung der 16 I-Stellen über das Jobcenter bzw. die Sicherstellung einer gleichwertigen und tragfähigen Anschlussfinanzierung. Betroffen sind insbesondere die mobile und flexible Kinderbetreuung (MOKI) sowie die unterstützende Altenarbeit. Eine kurzfristige Übergangslösung zur Sicherung der Fachkräfte ist zu entwickeln, um Strukturabbrüche im Quartier zu vermeiden.
3. Die Entwicklung einer ressortübergreifenden und nachhaltigen Finanzierungsperspektive für den Standort MOBILE, unter Beteiligung der zuständigen Ressorts (Kinder und Bildung sowie Arbeit, Soziales, Jugend und Integration) sowie des Jobcenters Bremen, mit dem Ziel einer verlässlichen strukturellen Absicherung des Standortes.
4. Eine zeitnahe Berichterstattung in öffentlicher Sitzung zu Finanzierung, Personalentwicklung, Kompensation der weggefallenen Fördermittel sowie zur Kita-Versorgungssituation in Hemelingen (insbesondere im U3-Bereich).
5. Die erarbeiteten Maßnahmen sind langfristig strukturell abzusichern. Ein tragfähiges Gesamtkonzept zur Zukunft des Standortes MOBILE ist dem Beirat innerhalb von sechs Monaten vorzulegen.
Wie Ihnen aus persönlichem Austausch und Schriftverkehr in der Vergangenheit bekannt ist,
gibt es keine Beteiligungsrechte der Ortsbeiräte im Hinblick auf die Arbeit des Jobcenters Bremen:
Das Jobcenter Bremen als gemeinsame Einrichtung der beiden Träger Agentur für Arbeit
Bremen-Bremerhaven und der Stadt Bremen übernimmt die Wahrnehmung der gesetzlichen
Aufgaben des SGB II für seine beiden Träger und ist daher keine Behörde oder sonstige öffentliche
Stelle der Stadtgemeinde Bremen und dementsprechend auch keine zuständige
Stelle im Sinne des BeirOG (§ 5 Abs. 3 BeirOG). Beschlüsse der Ortsbeiräte entfalten daher
auch keine rechtliche Bindung.
Gleichwohl habe ich Ihr Schreiben zum Anlass einer inhaltlichen Prüfung der darin enthaltenden
Forderungen genommen. Unsere fachliche Einschätzung und Stellungnahme dazu haben
wir dem zuständigen Ressort für Arbeit und Soziales übermittelt, sie wird sicherlich in die Gesamtschau
des Ressorts einfließen.
Für den Bereich Arberger Heerstraße stadteinwärts ab Nauheimer Straße, spätestens aber rechtszeitig vor der Verschwenkung der Radspur auf die Fahrbahn, soll Tempo 30 bis zur Hemelinger Heerstraße angeordnet werden und dort an den bestehenden Tempo 30 Bereich anschließen. Als Gründe werden benannt: Die Bake und die Verschwenkung brauchen erhöhte Aufmerksamkeit der Radfahrenden und der KFZ-Nutzer. Ein Abbau der Bake wird abgelehnt, da diese dringend zum Schutz der Radfahrenden nötig ist. Der Bereich ist ein vielfrequentierter Schulweg für die Wilhelm-Olbers-Oberschule, die Kinder müssen dort die Straße stadteinwärts nutzen. Ein Umbau des Radweges vor dem Jugendhaus und der BZA für den Beidrichtungsverkehr, wie vom Beirat zur Verbesserung der Verkehrssicherheit gewünscht, wurde am 19.02.2026 durch das ASV aus finanziellen Gründen abgelehnt. Nach der Novelle der STVO bzw. der entsprechenden Richtlinie kann jetzt einfacher Tempo 30 angeordnet werden. Zudem befindet sich in den Bereich das Jugendhaus Hemelingen, im dortigen Lücke Projekt werden auch Grundschulkinder betreut. Im dort ebenfalls anliegenden Übergangswohnheim wohnen viele Familien mit Kindern, auch dort findet Kinderbetreuung statt, was ebenfalls die Einführung von Tempo 30 ermöglichen sollte.
Das ASV wird aufgefordert im benannten Streckenbereich die Einführung von Tempo 30 unter Einbeziehung der Straßenbahn zu prüfen. Gemäß Richtlinie zur STVO ist dies vor Einrichtungen für Menschen mit Beeinträchtigen grundsätzlich vorgesehen.
Zur Erläuterung:
Das "Haus Hastedt" in Trägerschaft der ASB-Gesellschaft für seelische Gesundheit bietet für psychisch kranke Menschen, die vorübergehend oder über eine längere Zeit intensive Hilfe im Alltag benötigen, ein Zuhause.
Diese erfahren durch Fachkräfte in ihrem individuellen Tagesablauf Unterstützung und werden in ihren Lebensbereichen begleitet. Das Lebensumfeld des/der Bewohners/Bewohnerin wird dabei einbezogen.
Teil des Lebensalltags können z. B. Beschäftigungs- und Freizeitmöglichkeiten sein, die angeboten werden. Es befindet sich in der Hastedter Heerstraße 123. Die Bewohner:innen sind als behindert eingestuft.
Das ASV wird aufgefordert zu prüfen, ob folgende Maßnahmen dort umgesetzt werden können:
- Einrichtung zweier Fahrspuren für Radfahrende am Ende der Straße stadtauswärts, eine Geradeausspur mit Stoplinie und Vorfahrt-Achten Schild und eine Rechtsabbiegerspur.
Das Ordnungsamt wird aufgefordert diesen Bereich als Schwerpunktaktion häufig zu kontrollieren, auch abends und am Wochenende.
Das Ordnungsamt hat den ruhenden Verkehr in der Kleinen Westerholzstraße in der Vergangenheit
sporadisch überwacht. Insbesondere aufgrund entsprechender Hinweise aus Anwohnerkreisen wurde
die Parksituation vor Ort wiederholt überprüft. In Einzelfällen konnten Verkehrssituationen festgestellt
werden, die speziell mobilitätseingeschränkten Personen im Bereich der Gehwege nicht gerecht wurden.
Eine Gefährdung der Rettungssicherheit für die Anwohnenden konnte zu keinem Kontrollzeitpunkt
festgestellt werden. Die Verkehrsüberwachung des Ordnungsamtes wird künftig vor Ort anlassbezogene
und anlasslose Kontrollen vornehmen und bei verkehrsbehinderndem Parkverhalten einschreiten.
Die Überwachung erfolgt unangekündigt und zu unterschiedlichen Kontrollzeiten. Über die genannten
Kontrollmaßnahmen hinaus ist eine weitere Erhöhung der Überwachungsfrequenz, unter Berücksichtigung eines ressourceneffizienten Einsatzes der Verkehrsüberwachung, in der Kleinen Westerholzstraße derzeit allerdings nicht möglich.
Der Beirat Hemelingen fordert den Senat der Freien Hansestadt Bremen sowie die zuständigen Ressorts und nachgeordneten Dienststellen auf, sicherzustellen, dass vor allen öffentlichen Gebäuden in städtischer Verantwortung im Stadtteil Hemelingen ein ordnungsgemäßer und verlässlicher Winterdienst durchgeführt wird.
Insbesondere soll gewährleistet werden, dass Gehwege, Zugänge und öffentliche Flächen vor Gebäuden in städtischer Verantwortung bei Schnee- und Eisglätte unverzüglich und entsprechend der geltenden Vorschriften geräumt werden.
Der Senat wird aufgefordert, dem Beirat Hemelingen zeitnah darzulegen,
1. welche Zuständigkeiten für den Winterdienst vor öffentlichen Gebäuden bestehen,
2. wie die Einhaltung der Räumpflichten kontrolliert wird, und
3. welche Maßnahmen ergriffen werden, um künftig eine flächendeckende und zuverlässige Umsetzung sicherzustellen.
Im Ausschuss sollen die konkreten Orte benannt werden (u.a. Hohensteiner Straße, Fahrradhauptrouten).
Begründung:
In den vergangenen Wochen kam es im Zuge winterlicher Witterung mit Schnee und
Eis im Stadtteil Hemelingen zu zahlreichen glatten und nicht geräumten Bereichen vor öffentlichen Gebäuden. Teilweise waren Eingänge und angrenzende Gehwege nur unzureichend oder gar nicht gesichert.
Dies stellt ein erhebliches Sicherheitsrisiko für Bürgerinnen und Bürger dar, insbesondere für ältere Menschen, Kinder sowie mobilitätseingeschränkte Personen. Stürze auf vereisten Flächen können zu schweren Verletzungen führen und sind vermeidbar, wenn der Winterdienst ordnungsgemäß durchgeführt wird.
Gleichzeitig sind private Anlieger in Bremen verpflichtet, die Gehwege vor ihren Grundstücken zu räumen und zu streuen. Es ist nicht vermittelbar, wenn der Staat entsprechende Pflichten von Bürgerinnen und Bürgern verlangt, diesen jedoch vor den eigenen Gebäuden nicht in gleicher Weise nachkommt.
Zu Ihrem o.g. Beschluss kann ich Ihnen folgendes mitteilen:
1. Welche Zuständigkeiten für den Winterdienst vor öffentlichen Gebäuden bestehen,
Die Zuständigkeiten liegen bei den entsprechenden Senatsressorts bzw. den nachgeordneten Dienst-stellen. Die DBS betreut grundsätzlich keine Anliegerpflichten vor öffentlichen Gebäuden, sondern nur vor den eigenen Liegenschaften (2 Ausnahmen: Rathaus, Haus der Bürgerschaft).
2. wie die Einhaltung der Räumpflichten kontrolliert wird, und
Die Verantwortung liegt bei den Senatsressorts.
3. welche Maßnahmen ergriffen werden, um künftig eine flächendeckende und zuverlässige Umset-zung sicherzustellen.
Die Verantwortung liegt bei den Senatsressorts. Eine Information über die Pflichten der Anlieger:innen wird durch Die Bremer Stadtreinigung erfolgen.
Der Beirat fordert die zuständigen Stellen auf, einen weiteren Kunstrasenplatz für den Stadtteil Hemelingen zu bauen. Dieser soll auf dem Gelände des jetzigen Schlacke-Platzes der SGBO in Mahndorf entstehen. Der Platz wäre dann ganzjährig bespielbar und würde die anderen Plätze sowie die Hallen, vor allem im Winter, entlasten.
Der Beirat Hemelingen fordert die zuständigen Stellen auf, die Investitionsmittel des Bundes auch für den Ausbau der Kapazitäten für Sport im Stadtteil Hemelingen zu nutzen. Dabei verweist der Beirat auch auf die anstehenden Bauprojekte im Stadtteil und die damit verbundene steigende Zahl von Bewohner:innen in Hemelingen.
Der Beirat Hemelingen fordert die zuständigen Stellen auf, die Platz- und Hallennutzungszeiten in Hemelingen besser zu koordinieren und die angemeldeten Nutzungszeiten zu überprüfen. Es soll auch geprüft werden, ob der Stundensatz für die Nutzung moderat erhöht werden kann, um Leerzeiten zu minimieren. Wenn Hallen trotz gebuchter Zeiten kontinuierlich leer stehen sollen Strafzahlungen erfolgen.
Die Vereine und Schulen im Stadtteil Hemelingen werden gebeten, ihre Kooperation zu intensivieren und z.B. gemeinsam C-Lizenz Ausbildungen anzubieten.
Anlass war der Besuch der Sportvereine SG Bremen Ost und der SV Hemelingen, alle Vereine stehen Kooperationen offen gegenüber und der Beirat möchte gerne dazu anregen!
. ich möchte gerne einen Bürgerantrag stellen für das Pflanzen mehrerer Bäume am Mahndorfer See.
In der Vergangenheit hatten wir in den Beiratssitzungen bereits über das Pflanzen von Bäumen gesprochen. Was ist daraus geworden?
Beantragen möchte ich gerne das Pflanzen von 3 Bäumen auf der Grillwiese, von weiteren 3 Bäumen auf der großen Wiese mit dem Volleyballfeld sowie von 2 Bäumen direkt am Strand.
Der Fachausschuss unterstützt das Anliegen und bittet das Sportamt als zuständige Stelle für Badeseen und den Umweltbetrieb eine Umsetzung zu prüfen.
Inwieweit sind die Kassen der Stadt Bremen oder des Landes Bremen betroffen von eventuellen Verlusten des Versorgungswerks der Zahnärztekammer. Hat Bremen eine Haftungsverpflichtung und muss somit etwaige Verluste ausgleichen/ersetzen? Oder haben die eventuellen Verluste des VZB keinerlei finanzielle Auswirkung auf die öffentlichen Kassen Bremens?
Bürgerantrag Jürgen Simon – Shared Space in der Föhrenstraße
Mein Wunsch ist, dass der Beirat Hemelingen prüft und sich gegenüber dem Amt für Straßen und Verkehr dafür einsetzt, die Föhrenstraße nach Abschluss der Bauarbeiten am Zeppelintunnel in ein Shared Space-Konzept zu überführen. Dabei sollen Verkehrsberuhigung, Aufenthaltsqualität und Sicherheit im Mittelpunkt stehen.
Begründung:
Die Föhrenstraße wird nach Beendigung der Bauarbeiten am Zeppelintunnel voraussichtlich wieder weniger frequentiert und hat deshalb nicht mehr die Relevanz für den Durchgangsverkehr. Durch die Einrichtung eines *Shared Space* kann diese Straße zukunftsorientiert und sozialverträglich gestaltet werden.
Vorteile eines Shared Space:
- Erhöhung der Verkehrssicherheit durch gleichberechtigte Nutzung aller Verkehrsteilnehmenden (Fußgänger, Radfahrer, Kfz).
- Lärmminderung und Reduktion der Fahrgeschwindigkeiten durch offene Gestaltung ohne klassische Fahrbahnbegrenzungen.
- Steigerung der Aufenthaltsqualität insbesondere für Anwohnende sowie Kinder und ältere Menschen.
- Stärkung der Nachbarschaft und des Quartierlebens, da Straßenraum auch als sozialer Begegnungsort genutzt werden kann.
- Verbesserung des Stadtklimas durch mehr grüne Inseln und Entsiegelung mit der Folge, hier lokal die Temperaturen zu senken
- Da die Föhrenstrasse zudem noch inmitten einer Tempo 30 Zone liegt, kann auch eine erhöhte Verkehrsbelastung in den angrenzenden Straßen ausgeschlossen werden.
- Pilotcharakter für den Stadtteil Hemelingen, um Erfahrungen für ähnliche Projekte in anderen Quartieren zu sammeln.
Fazit:
Ein Shared-Space-Konzept in der Föhrenstraße bietet die Chance, Verkehrsberuhigung und Stadtentwicklung miteinander zu verbinden. Das Projekt würde Hemelingen als innovativen und bürgerfreundlichen Ortsteil hervorheben und könnte neuen Maßstab für nachhaltige Mobilität im Bremer Osten setzen.
Bei der Erläuterung ergänzt Jürgen Simon, dass es um den Bereich Zwischen Alter Postweg und Hastedter Heerstraße gehe.
Nach Beratung hat der Ausschuss folgenden Beschluss dazu gefasst:
Der Beirat unterstützt den Vorschlag des Bürgerantragstellers und fragt beim zuständigen Ressort Mobilität an, welche Voraussetzungen für Shares Space oder alternativ für einen verkehrsberuhigten Bereich zu erfüllen sind und ob eine Umsetzung in der Föhrenstraße möglich wäre. Zudem soll die Einführung einer Einbahnstraßenregelung in der Föhrenstraße in diesem Zusammenhang mit geprüft werden.
Das ASV wird gebeten folgende Maßnahmen im Einmündungsbereich Sandhofstraße zur Hemelinger Heerstraße zu prüfen:
- Markierung eines Zebrastreifens
- Markierung eines Mittelstreifens
- Einrichtung eines Temporären Halteverbots bis zur ersten Kurve
Die Straßenverkehrsbehörde wurde aufgefordert zu prüfen, ob die Anordnung eines Haltverbots sowie einer Mittelmarkierung (Leitlinie oder Fahrstreifenbegrenzung) innerhalb einer Tempo-30-Zone erforderlich bzw. zulässig ist.
Rechtsgrundlage ist § 45 Abs. 1c der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) in Verbindung mit den Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO). Danach ist ein einheitlicher, verkehrsberuhigter Straßenraum anzustreben; Fahrstreifenmarkierungen sind regelmäßig zu vermeiden. Dies gilt insbesondere für Mittelmarkierungen, da sie eine Fahrstreifenaufteilung suggerieren und damit dem Gebietscharakter widersprechen. Sie sind daher grundsätzlich entbehrlich und unzulässig. Ausnahmen kommen nur in begründeten Einzelfällen (z. B. besondere Gefahrenlagen) in Betracht. Solche liegen in der Sandhofstraße nicht vor. Die Anordnung einer Mittelmarkierung ist somit nicht erforderlich.
Gemäß § 12 Abs. 1 Nr. 1 StVO ist das Halten an engen Straßenstellen unzulässig. Eine solche liegt vor, wenn weniger als ca. 3,00 m Restfahrbahnbreite verbleiben. Bei Fahrbahnbreiten unter 6,00 m ist dies regelmäßig der Fall. Die Sandhofstraße weist eine Breite von ca. 5,00 bis 6,00 m auf, sodass bereits ein gesetzliches Haltverbot besteht. Verkehrszeichen (VZ) sind nach VwV-StVO nur anzuordnen, wenn dies zwingend erforderlich ist. Eine Wiederholung gesetzlicher Verbote durch VZ ist grundsätzlich unzulässig. Ein Haltverbot kommt daher nur ausnahmsweise in Betracht (z. B. bei Unklarheiten, besonderem Regelungsbedarf oder mangelnder Befolgung). Diese Voraussetzungen liegen hier nicht vor, sodass auf die Anordnung eines Haltverbots zu verzichten ist.
Die Einrichtung eines Fußgängerüberwegs richtet sich nach § 26 StVO, den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ) sowie der VwV-StVO. Fußgängerüberwege sind auch in Tempo-30-Zonen zulässig, jedoch restriktiv zu handhaben. Sie setzen einen nachweisbaren Querungsbedarf, ausreichende Verkehrsbelastung oder eine besondere Gefahrenlage voraus.
Die in den R-FGÜ genannten Querungszahlen stellen Orientierungswerte dar, jedoch keine starren Mindestanforderungen. Aufgrund aktueller Regelungsanpassungen können Maßnahmen auch bei geringeren Zahlen gerechtfertigt sein, insbesondere zum Schutz vulnerabler Verkehrsteilnehmer oder bei besonderen örtlichen Gegebenheiten. Maßgeblich ist eine einzelfallbezogene Gesamtbewertung.
Im vorliegenden Fall bestehen weder außergewöhnliche Gefahrenlagen noch ein besonderer Querungsbedarf. Für einen FGÜ in Laufrichtung entlang der Hemelinger Heerstraße weitet sich zudem die Fahrbahn ohne bauliche Anpassungen in einem für die Einrichtung eines FGÜ unzulässigen Maß auf.
Im Ergebnis sind weder eine Mittelmarkierung noch ein Haltverbot anzuordnen. Es besteht die Möglichkeit, den Ausbau einer ungesicherten Querungsstelle mit Bordsteinabsenkung sowie Blindenleitsystem vorzunehmen. Zur Einhaltung der erforderlichen Sichtbeziehungen müssten hierfür allerdings Parkflächen entfallen.
Aufgrund der zahlreichen Radfahrenden, die beruflich oder privat die Weser an dieser Stelle queren wollen, und aufgrund der Unsicherheit, wann eine Brückenlösung kommen wird, wäre aus Sicht des Beirates eine Fährverbindung für Radfahrende und Fußgänger:innen sinnvoll. Die zuständigen Stellen werden daher aufgefordert die Einrichtung einer saisonalen Weserfährenverbindung zwischen Hemelingen und Habenhausen in der Nähe der A1 Brücke zu Prüfen.
Der Veranstalter des Flohmarktes wird aufgefordert, für den übrigbleibenden Müll der Flohmarktbeschicker und -besucher:innen eine Sammelstelle auf dem Gelände des Flohmarktes bereitzustellen und für dessen Abfuhr zu sorgen. Dafür nimmt er ja u.a.
Stellplatzgebühren und Eintritt von den Besucher:innen.
Immobilien Bremen wird aufgefordert den Müll vor dem KUBIKO regelmäßig zu beseitigen und den Bereich zu reinigen. Die zuständigen Stellen werden aufgefordert dauerhafte Lösungen gegen die ständigen Verunreinigungen zu erarbeiten.
Der Beirat bittet in diesem Zusammenhang um Prüfung folgender Punkte:
- Temporäre Videoüberwachung
- Aufstellen von Schildern
- bessere und zeitlich längere Beleuchtung und weitere Maßnahmen
Die Grünstation Hemelingen ist auch in diesem Jahr wieder sehr häufig geschlossen. Der Beirat fordert daher die DBS auf, eine Vertretungsregelung für die Grünstation zu schaffen. Damit soll auch bei Krankheit einzelner Mitarbeiter:innen der Betrieb aufrechterhalten werden. In diesem Zusammenhang fragt der Beirat, an wie vielen Tagen im Jahr 2025 die Grünstation Hemelingen geöffnet hatte, an wie vielen Tagen geschlossen war sowie wie viele Öffnungstage regulär geplant waren.
Für das Jahr 2025 ergeben sich folgende Kennzahlen:
• Geplante Öffnungstage: 166
• Tatsächliche Schließtage: 32
o Davon 1 Tag planmäßig geschlossen
o 31 Tage ungeplant geschlossen
• Tatsächliche Öffnungsquote: 81 %
• Schließquote: 19 %
Der Beirat weist zu Recht darauf hin, dass die wiederholten ungeplanten Schließtage die Verläss-lichkeit des Angebots beeinträchtigen. DBS nimmt diese Hinweise ernst und prüfen derzeit, wie eine belastbare Vertretungsregelung geschaffen werden kann, um auch bei kurzfristigen Personalausfäl-len den Betrieb 2026 sicherzustellen.
Der Beirat wünscht sich die Aufbringung eines Piktogramms – Dreieck -Rot mit spielenden Kindern- und eine Finanzierung aus dem Stadtteilbudget Verkehr.
Der Beirat beschließt die Übernahme der Kosten aus dem Verkehrsbudget.
Der Beirat vergibt Mittel in Höhe von 5.000€ für die Erstellung eines Barrierekatasters für den Stadtteil Hemelingen aus seinem Verkehrsbudget entsprechend des Angebotes von p+t Planung.
Der Beirat fordert das Parken in der Kleinen Westerholzstraße neu zu sortieren und das behindernde aufgesetzte Parken dort zukünftig zu unterbinden. Z.B. wäre einseitiges Parken anzuordnen, ggf. mit Markierung der Parkstände. Die Maßnahme soll aus Mitteln des Stadtteilbudgets Verkehr finanziert werden.
Ein Vorschlag für alternierendes Parken inklusive Parkstandmarkierung wird von uns erarbeitet; der Beirat wird gegebenenfalls im Rahmen einer Anhörung beteiligt oder informiert, falls keine Regelung möglich ist. Vorsorglich weisen wir darauf hin, dass den Anliegern infolge dieser Maßnahme künftig weniger Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen würden – auch wenn zuvor teilweise ordnungswidrig geparkt wurde. Unabhängig von der rechtlichen Bewertung wurden die Flächen bislang faktisch zum Parken genutzt.
Der Beirat Hemelingen fordert die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtteilentwicklung auf, in der Straße Böschenhof in den Parkbuchten die Voraussetzungen für Cambio-Carsharing-Plätze zu schaffen.
Im Stadtteil Hemelingen gibt es aktuell 9 Carsharing-Stationen auf privatem Grund sowie ein mobil.pünktchen in der Straße „Alter Postweg“. Diese werden alle vom Carsharing-Anbieter Cambio betrieben und insgesamt 19 Carsharing-Fahrzeuge im Stadtteil bereitgestellt. Ein mobil.punkt - eine Carsharing-Station im öffentlichen Raum – ist im Ortsteil Hemelingen bisher nicht umgesetzt worden. Der Beschluss des Beirats Hemelingen wird daher ausdrücklich begrüßt.
Die mobil.punkte/mobil.pünktchen sind die Carsharing-Stationen im öffentlichen Raum in Bremen und umfassen mindestens folgende bauliche Komponenten: zwei Stellplätze für Carsharing-Fahrzeuge, ein Netzanschluss zur Installation von Ladeinfrastruktur, Fahrradbügel sowie eine mobil.punkt-Stele und eine blaue Stellplatzmarkierung mit dem Sharing-Piktogramm zur Verbesserung der Sichtbarkeit des Standorts. Die Carsharing-Stellplätze werden im Rahmen eines bundesweiten Vergabeverfahrens an einen Carsharing-Betreiber vergeben, dieser erhält eine Sondernutzungsgenehmigung über 8 Jahre für den Standort.
Die Parkbucht in der Straße „Böschenhof“ an der Ecke Schlengstraße verfügt über ausreichend Stell-plätze zur Umsetzung eines mobil.pünktchens mit zwei Carsharing-Fahrzeugen inkl. Ladeinfrastruktur sowie Fahrradbügeln. Der Standort hat zudem eine zentrale Lage im Ortsteil, eine gute Sichtbarkeit und ist fußläufig über die Haltestelle „Schlengstraße“ mit dem ÖPNV erreichbar.
Die fachliche Prüfung des Standorts meinerseits ist somit positiv und die Planung und Umsetzung eines mobil.pünktchens in der Straße Böschenhof auf Basis des Beschlusses des Beirat Hemelingen vom 09.04.2026 wird beauftragt.
Zum weiteren Vorgehen möchte ich noch kurz den Planungsprozess der mobil.punkte erläutern. Jährlich werden im gesamten bremischen Stadtgebiet 12-15 mobil.punkte/mobil.pünktchen umgesetzt, dazu wurde ein Planungsprozess entwickelt, der die Planung der einzelnen Standorte bündelt und einen festen Zeitrahmen von ca. 2 Jahre von Beschluss des Beirats bis zur Umsetzung des mobil.pünktes definiert. Das mobil.pünktchen „Böschenhof“ fällt in den Planungszeitraum 2027 und der Bau und die Fertigstellung des mobil.pünktchen erfolgt im Jahr 2028. Dem Beirat wird im nächsten Schritt im 2. oder 3. Quartal 2027 die Entwurfsplanung des mobil.pünktchens zur weiteren Abstimmung vorgestellt.
Der Beirat bittet um die Anschaffung eines mobilen Masten für GMT und dessen Finanzierung aus dem Verkehrsbudget.
Kosten:
Anschaffung 1.999,20 €
Gemeinkostens BSAG 5% 100€
Kosten pro Versetzung 700€
Der Beirat beschließt die Übernahme der Kosten aus dem Verkehrsbudget.
Der Beirat begrüßt die Planungen zum Bebauungsplan 2566. Besonders zu beachten sind im weiteren Verfahren:
- Verkehrsbelastungen in der Vahrer Straße
- Anlieferverkehr
- Planung einer Querungshilfe vom Plangebiet in Höhe Bevenser Straße für Füßgänger:innen und Radfahrende. Durch die in der Nähe befindlichen Schulen und Wohngebiete gibt es dort eine hohe Anzahl von Querungen zum neuen Vollsortimenter und zu den Kleingartenvereinen.
- 5% besondere Wohnformen, z.B. für Genossenschaften oder beeinträchtigte Menschen, sollen im Bebauungsplan festgeschrieben werden.
1. Zum Thema Abfallbehälter:
Wie wird sichergestellt, dass Anzahl und Größe der Mülltonnen dem tatsächlichen Bedarf der Haushalte entsprechen?
Wie wird die tatsächliche Belegung eines Haushalts ermittelt und berücksichtigt?
2. Zum Thema Gebühren an Recycling-Stationen:
Inwieweit wurden die Gebühren überprüft oder angepasst, um Anreize für eine ordnungsgemäße Entsorgung zu schaffen?
Erläuterung:
Zu 1. Die Frage bezieht sich auf die Einwohnermeldedaten. Werden diese abgestimmt?
Zu 2. Menschen, die nur eine kleine Menge zusätzlichen Restmüll bspw. 1 Kg abgeben wollen, müssen die auch 9,00 € zahlen oder kann die Bremer Stadtreinigung für diese Fälle kleinere Einheiten in der Gebührenordnung anbieten und damit die Kundenfreundlichkeit erhöhen?
Der Beirat Hemelingen fordert die zuständigen Stellen auf, bei Neuaufstellungen und Neuanschaffungen von Parkscheinautomaten nur noch Geräte mit dem aktuellen Stand der Technik incl. digitaler Erfassung der Kennzeichen zu verwenden.
Der Ausschuss unterstützt das Anliegen und bittet das ASV um Prüfung einer solchen Anordnung.
Zum Hintergrund: Folgendes Bürgeranliegen wurde dem Ausschuss vorgetragen:
Wunsch nach einer verkehrsrechtliche Anordnung gemäß § 45 StVO
zur Ergänzung der Beschilderung in der Ecke Brinkmannstraße/Rüschstraße In Sichtrichtung Brinkmannstraße
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich beantrage die Aufstellung bzw. Ergänzung der Beschilderung für die Rüschstraße / Brinkmannstraße durch folgende Verkehrszeichen:
1. VZ 357 (Sackgasse)
2. Zusatzzeichen 1006-39 (Keine Wendemöglichkeit)
1. Zusatzzeichen 1010-51 (Sinnbild Lkw) oder ein kombiniertes Zusatzzeichen: „Lkw keine Wendemöglichkeit“
Sachverhalt und Begründung:
Die Rüschstraße. ist in die linke Richtung eine temporäre Einbahnstraße und in die rechte Richtung eine Sackgasse, die über keinen ausreichend dimensionierten Wendehammer für Fahrzeuge über 3,5 t verfügt. In letzter Zeit ist festzustellen, dass verstärkt schwere Lastkraftwagen -vermutlich durch fehlerhafte Navigationsdaten zum Penny- in die Straße einfahren.
Sobald diese Fahrzeuge das Ende der Straße erreichen, sind sie gezwungen, über eine Strecke von ca. 50 Metern rückwärts wieder in den Kreuzungsbereich Rüschstraße / Brinkmannstraße einzufahren. Dies führt zu folgenden kritischen Situationen:
• Gefährdung schwächerer Verkehrsteilnehmer: Das Rückwärtsfahren großer Lkw in einem Wohngebiet ist aufgrund toter Winkel gefährlich für Kinder und Fußgänger. Grundschule im Rangierbereich und Spielstraße im Wendehammer.
• Substanzschäden: Durch Rangiermanöver auf engstem Raum wurden bereits private Zäune beschädigt.
• Störung der öffentlichen Ordnung: Die langwierigen Rangiervorgänge blockieren die Zufahrt für Rettungsfahrzeuge, Entsorungsfahrzeugen, Pflegediensten und Anwohner.
Gemäß § 45 Abs. 1 StVO kann die Straßenverkehrsbehörde die Benutzung bestimmter Straßen aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs beschränken oder verbieten. Die beantragte Beschilderung stellt das mildeste Mittel dar, um Lkw-Fahrer rechtzeitig vor dem Einfahren zu warnen und die beschriebenen Gefahrenlagen zu verhindern.
Ich bitte um Prüfung des Sachverhalts -gerne auch im Rahmen eines Ortstermins- und zeitnahe Entscheidung.
Der Beirat unterstützt den Bürgerantrag und bittet das ASV um Umsetzung eines beidseitigen Halteverbotes auf den ersten 50 Metern der Tägtmeyerstraße von der Schlengstraße (Kreisel) aus gesehen.
Ich bitte um Bestätigung des Eingangs und Rückmeldung innerhalb der gesetzlichen Fristen.
Zum Hintergrund: Folgender Bürgerantrag wurde dem Ausschuss vorgetragen:
Ich wohne in der Tägtmeyerstraße. Wenn ich vom Kreisel (Brüggeweg, Schlengstraße, Bruchweg ) kommend in die Tägtmeyerstraße einfahren möchte, gibt es bei Gegenverkehr immer Probleme durch die im Einfahrbereich parkenden Autos.
Es ist so eng, dass ich oft gezwungen werde in den Kreisel zurückzusetzten. Auch als Fahrradfahrer besteht dort eine Gefährdung, durch die Enge wegen linksseitig parkenden Autos.
Eine Lösung wäre linksseitig mindestens bis zu dem Dachdeckerbetrieb eine Halteverbotszone einzurichten.
Dieses möchte ich hiermit vorschlagen / beantragen.
Der Bahnhof Sebaldsbrück ist in keiner Weise Barrierefrei, ein Neubau in der Nähe ist geplant, wird aber noch über 10 Jahre auf sich warten lassen. Einige Erleichterungen z.B. für Fahrradfahrende könnten allerdings mit kleinem Aufwand umgesetzt werden, um die Qualität für die reisenden ein bisschen zu verbessern. Der Beirat Hemelingen hat daher in seiner Sitzung am 11.05.2026 folgenden Beschluss gefasst:
Der Beirat Hemelingen fordert die Deutsche Bahn auf, beim Aufgang Bahnhof Bremen-Sebaldsbrück zum Bahnsteig Schienen für das Hochschieben von Fahrrädern anzubringen.
Der Beirat Hemelingen befürwortet grundsätzlich den Entwurf des Bebauungsplans 2502 und das Entstehen neuen Wohnraums, der dringend im Stadtteil benötigt wird.
Als Stellungnahme werden folgende Punkte benannt:
1. Eine Durchwegung des B-Plan Gebietes zur ehemaligen Galopprennbahn für Radfahrende und Fußgänger.innen soll unbedingt festgeschrieben werden.
2. Die Lage der Spielfläche an der Quartiersstraße soll vom Fachressort fachlich überprüft werden.
3. Neben Parkplätzen und Carports soll eine Quartiersgarage sowie die Nutzung anderer Mobilitätskonzepte geprüft werden.
Der Beirat Hemelingen fordert die Fraktionen in der Bremischen Bürgerschaft auf, die angestrebte Änderung des BeirOG in Hinblick auf die Verteilung der Mittel der Offenen Kinder- und Jugendförderung (§10(2) Nr. 1 nicht zu beschließen.
Seit der Einführung des Anpassungskonzeptes wurde in Hemelingen immer gemeinsam eine Lösung für die Verteilung der Mittel gefunden. Kritisiert wurde in den Beschlüssen lediglich die Gesamthöhe der zu verteilenden Gelder.
Der Beirat fordert daher:
1. Beibehaltung des Status Quo im BeirOG.
2. Beibehaltung der bewährten Controllingausschüsse
3. Planung und Vergabe der OKJA weiterhin auf Stadtteilebene.
Zur Erläuterung:
Der Beirat stellt 2 von 6 Mitgliedern des Controllingausschusses, gemeinsam kann konstruktiv mit der Fachverwaltung und den Trägern ein auf den Stadtteil angepasstes Konzept und ein Vergabevorschlag entwickelt werden. Die Beiratsmitglieder sind dabei die einzigen demokratisch gewählten stimmberechtigten Mitglieder. Bei einer Verteilung von öffentlichen Mitteln ist die Beteiligung demokratischer Gremien unser Meinung nach obligatorisch. Die Beiratsmitglieder haben dabei auch unangenehme Entscheidungen mit erarbeitet und mitgetragen, wie z.B. die Schließung zweier Jugendfreizeitheime. Der Beirat in Gänze hat immer die im Controllingausschuss erarbeiteten Kompromisse mitgetragen, dabei sind Verwaltung, Träger und Beirat immer aufeinander zugegangen.
Die geplante Budgetierung auf Sozialzentrumsebene verschlechtert die Beteiligungsmöglichkeiten der Beiräte erheblich. Die Fachkenntnis der Beiratsvertreter:innen bezieht sich auf Ihren Stadtteil. Im Bremer Osten ist eine Fusion der Sozialzentren angedacht, so dass dann Schwachhausen, Vahr, Horn-Lehe, Borgfeld, Oberneuland, Osterholz und Hemelingen zu einem Sozialzentrum gehören werden. Damit wären ein Gebiet mit knapp 200.000 Einwohnenden das Planungsgebiet. Kleinräumige Jugendhilfeplanung kann das nicht sein. Der Stadtteil Hemelingen ist allein schon halb so groß wie eine Großstadt, das ist als Planungsraum mit den unterschiedlichen Ortsteilen schon herausfordernd genug.
Die neue Struktur für die Jugendeinrichtungen mit abgestuften Personalmindestanforderungen wird vom Beirat ausdrücklich begrüßt und nicht kritisiert.
Auf der Radpremiumroute 1 entlang des Hastedter Osterdeichs sollen zwischen Eberleinweg und Wehrschloss Fahrradpiktogramme markiert werden. Grund sind die zahlreichen Fußgänger:innen auf dem Radweg.
Ist es gemäß Straßenverkehrsordnung möglich Zebrastreifen nur auf dem Radweg aufzubringen und die angrenzende Straße anders auszustatten, z.B. mit einer Lichtsignalanlage? In Hamburg soll es dazu erste Modelle geben.
Der Beirat schließt sich dem Anliegen aus dem Bürgerantrag an und bittet das ASV zu prüfen, ob vor der Ausfahrt des Rad- und Fußweges in der Saarstraße baulich das Parken unterbunden werden kann, ggf. mit Halteverbot, Schraffierung und Baken. Der Beirat bietet an, die Maßnahme ggf. aus dem Verkehrsbudget zu finanzieren, wenn nötig.
Der Beirat schließt sich dem Anliegen aus dem Bürgerantrag an und bittet das ASV zu prüfen, den PKW- und Lieferverkehr aus der Oberurseler Straße zukünftig fernzuhalten, wenn nötig sollte die Straße entwidmet werden. Zukünftig soll die Straße nur noch für Fußgänger:innen und Radfahrende nutzbar sein. Lieferverkehr kann die anliegenden Geschäfte auch von der Rückseite der Gebäude aus erreichen. Es wird darauf hingewiesen, dass wegen der neue Kita am Ende der Straße Ortwisch (im angrenzenden Park gelegen) zukünftig mit einer hohen Anzahl an Kindern als Nutzer:innen in der Oberurseler Straße zu rechnen ist.
Der Beirat Hemelingen unterstützt die Bemühungen der Seniorenvertretung Bremen für den Erhalt und die Weiterentwicklung einer bedarfsgerechten, bezahlbaren und solidarisch finanzierten Pflege- und Gesundheitsversorgung.
Der Beirat spricht sich gegen Bestrebungen zum Abbau sozialer Leistungen im Gesundheits- und Pflegebereich aus und fordert Senat und Bürgerschaft auf,
Den Zugang zu Gesundheitsleistungen unabhängig von Einkommen und Vermögen sicherzustellen,
Pflegebedürftige Menschen sowie ihre Angehörigen finanziell zu entlasten, etwa durch die Begrenzung der Eigenanteile in der stationären Pflege,
Die kommunale Gesundheitsversorgung, Prävention und wohnortnahe Unterstützungsangebote auszubauen,
Die Arbeitsbedingungen und die Personalausstattung in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen zu verbessern,
Sich für die nachhaltige Stärkung der Pflegeversicherung einzusetzen,
Soziale Teilhabe und ein selbstbestimmtes Leben älterer Menschen zu fördern.
Ich bitte um Bestätigung des Eingangs und Rückmeldung innerhalb der gesetzlichen Fristen. Hier noch der Hinweis: Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration hat den Beschluss ebenfalls erhalten.
Der Beirat Hemelingen fordert den Senat sowie die zuständigen Fachressorts auf,
1. keine öffentlichen Parkplätze im Stadtteil Hemelingen abzubauen. An den Stellen, wo es zwingend erforderlich ist (z.B. aufgrund von Bauprojekten), sollen Ersatzflächen geschaffen werden.
2. bei allen zukünftigen Verkehrs- und Stadtplanungsmaßnahmen die Bedürfnisse von Autofahrern gleichberechtigt zu berücksichtigen,
3. ein Konzept zur Sicherung von Parkflächen im Stadtteil vorzulegen,
4. vor Maßnahmen mit Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr eine frühzeitige und verbindliche Beteiligung des Beirates sicherzustellen.
Begründung:
Im Stadtteil Hemelingen besteht bereits seit längerer Zeit ein erhöhter Parkdruck in verschiedenen Gebieten.
Gleichzeitig ist der Stadtteil aktuell von mehreren parallelen Entwicklungen betroffen: laufende Bau- und Stadtentwicklungsverfahren sowie infrastrukturelle Maßnahmen führen perspektivisch zu zusätzlichem Verkehr und weiter steigendem Bedarf an Stellflächen.
Hinzu kommen anhaltende baustellenbedingte Verkehrsverlagerungen im weiteren Umfeld, die den Parkdruck in einzelnen Quartieren zusätzlich verstärken. In der Folge wird der ohnehin begrenzte öffentliche Parkraum weiter belastet.
Vor diesem Hintergrund ist es aus Sicht des Beirates nicht vertretbar, bestehende Stellplatzkapazitäten weiter zu reduzieren, ohne gleichzeitig adäquate Ersatz- oder Ausgleichsflächen zu schaffen.
Eine solche Entwicklung würde die alltägliche Mobilität vieler Bürgerinnen und Bürger sowie die Erreichbarkeit des örtlichen Einzelhandels und der Betriebe im Stadtteil beeinträchtigen.
Ziel einer verantwortungsvollen Verkehrspolitik muss es daher sein, die verschiedenen Mobilitätsbedarfe ausgewogen zu berücksichtigen und die bestehende Infrastruktur nicht einseitig zu verändern. Für uns stehen alle Verkehrsteilnehmer gleichberechtigt im Fokus
(Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer etc.).
Der Beirat Hemelingen fordert den Senat der Freien Hansestadt Bremen sowie die zuständigen Fachressorts auf, die aktuellen Herausforderungen des ruhenden Verkehrs im Stadtteil Hemelingen durch ein abgestimmtes Parkraummanagement zu adressieren und hierzu die nachfolgenden Maßnahmen umzusetzen:
1. Schaffung zusätzlicher legaler Parkmöglichkeiten
Vor dem Hintergrund der aktuellen Rechtsprechung zum aufgesetzten Parken und der daraus resultierenden Einschränkung bislang genutzter Stellplatzkapazitäten wird der Senat aufgefordert, zeitnah ein Konzept zur Kompensation wegfallender Parkmöglichkeiten vorzulegen und umzusetzen.
Dabei sind insbesondere folgende Maßnahmen zu prüfen:
• Umwandlung geeigneter Verkehrsflächen in rechtssichere Stellplatzanlagen,
• Optimierung der Parkraumorganisation im öffentlichen Straßenraum,
• Identifizierung und Aktivierung geeigneter Flächenpotenziale für den ruhenden Verkehr,
• Entwicklung quartiersbezogener Parkraumkonzepte unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten,
• Priorisierung von Stellplätzen für Elektrofahrzeuge in Verbindung mit der Schaffung der benötigten Lademöglichkeiten,
• Beschränkung von Parkplätzen auf Pkw,
• Prüfung der Einrichtung von Liefer- und Ladezonen.
Ziel muss es sein, den durch die konsequente Umsetzung der geltenden Rechtslage entstehenden Wegfall von Stellplätzen weitgehend durch die Schaffung legal nutzbarer Parkmöglichkeiten auszugleichen.
2. Anpassung der Stellplatzablösebeträge
Der Beirat fordert eine Überprüfung und deutliche Anhebung der Ablösebeträge für nicht hergestellte Stellplätze im Rahmen von Neubauvorhaben gemäß den geltenden bauordnungsrechtlichen Vorschriften.
Die hierdurch generierten Einnahmen sollen zweckgebunden für Maßnahmen zur Verbesserung der Parkrauminfrastruktur eingesetzt werden. Hierzu zählen insbesondere:
• Planung und Errichtung von Quartiersgaragen,
• Einrichtung von Mobilitätsstationen,
• Schaffung von Sammelstellplatzanlagen,
• Umsetzung weiterer Maßnahmen zur Entlastung des öffentlichen Straßenraums.
Die Höhe der Ablösebeträge ist dabei so zu bemessen, dass sie die tatsächlichen Kosten für die Bereitstellung von Ersatzstellplätzen angemessen widerspiegelt.
3. Sicherstellung von Rettungswegen und Feuerwehrzufahrten
Der Beirat fordert die konsequente Freihaltung und Sicherung von Rettungswegen, Feuerwehrzufahrten sowie sonstigen für die Gefahrenabwehr erforderlichen Verkehrsflächen.
Bei allen Maßnahmen des Parkraummanagements ist sicherzustellen, dass die Anforderungen des Brand- und Katastrophenschutzes sowie die Belange von Rettungsdiensten uneingeschränkt berücksichtigt werden.
4. Gewährleistung der Barrierefreiheit im öffentlichen Raum
Die Barrierefreiheit der Gehwege ist dauerhaft sicherzustellen.
Insbesondere ist darauf hinzuwirken, dass:
• die nach den einschlägigen Regelwerken erforderlichen Mindestgehwegbreiten eingehalten werden,
• Mobilitätseinschränkungen von Menschen mit Behinderungen, Seniorinnen und Senioren sowie Personen mit Kinderwagen berücksichtigt werden,
• Gehwege frei von widerrechtlich abgestellten Fahrzeugen gehalten werden.
Die Anforderungen an eine barrierefreie Nutzung des öffentlichen Raumes sind bei allen verkehrsrechtlichen Anordnungen und straßenverkehrsbehördlichen Maßnahmen zu berücksichtigen.
5. Verbesserung der Verkehrssicherheit an Kreuzungen und Einmündungen
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit fordert der Beirat die konsequente Freihaltung der Sichtdreiecke an Kreuzungen, Einmündungen und Fußgängerquerungen.
Hierzu sind erforderlichenfalls:
• Parkverbotsbereiche auszuweiten,
• verkehrsrechtliche Anordnungen anzupassen,
• bauliche Maßnahmen zur Sicherung der Sichtbeziehungen umzusetzen.
Besonderes Augenmerk ist auf Schulwege, Einrichtungen der Kinder- und Jugendbetreuung sowie Bereiche mit hohem Fuß- und Radverkehrsaufkommen zu legen.
6. Intensivierung der Überwachung des ruhenden Verkehrs
Der Beirat fordert eine deutliche Verstärkung der Kontrollen des ruhenden Verkehrs durch das Ordnungsamt und die Polizei.
Hierbei sind insbesondere Verstöße zu ahnden, die:
•Rettungswege beeinträchtigen,
• Gehwege blockieren,
• die Verkehrssicherheit an Kreuzungen und Einmündungen gefährden,
• den öffentlichen Personennahverkehr behindern.
Ziel ist eine nachhaltige Verbesserung der Regelbefolgung sowie die Gewährleistung eines sicheren und geordneten Verkehrsablaufs.
7. Beteiligung des Beirates bei Veränderungen von Parkmöglichkeiten
Der Beirat Hemelingen fordert, dass beabsichtigte Maßnahmen mit Auswirkungen auf das Stellplatzangebot und die Parkraumsituation im Stadtteil frühzeitig mit dem Beirat abgestimmt werden.
Dies gilt insbesondere für:
• den Wegfall bestehender Stellplätze,
• die Einführung neuer Parkregelungen,
• verkehrsrechtliche Anordnungen mit Auswirkungen auf den ruhenden Verkehr,
• Parkraumkonzepte und Pilotprojekte,
• Maßnahmen zur Umsetzung der Rechtsprechung zum aufgesetzten Parken.
Dem Beirat sind die jeweiligen Planungen rechtzeitig zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen.
Begründung
Die Parkraumsituation im Stadtteil Hemelingen ist bereits heute in vielen Bereichen angespannt. Die Umsetzung rechtlicher Vorgaben zum aufgesetzten Parken führt in zahlreichen Straßen zu einem weiteren Wegfall von Stellplätzen. Gleichzeitig müssen die berechtigten Anforderungen an Verkehrssicherheit, Barrierefreiheit sowie die uneingeschränkte Erreichbarkeit durch Rettungs- und Einsatzkräfte gewährleistet werden.
Ein zukunftsfähiges Parkraummanagement erfordert daher einen ausgewogenen Ansatz, der sowohl die Schaffung zusätzlicher legaler Parkmöglichkeiten als auch die Einhaltung ordnungs- und verkehrsrechtlicher Anforderungen sicherstellt. Hierzu gehören eine bedarfsgerechte Finanzierung von Parkrauminfrastruktur, eine wirksame Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie die frühzeitige Beteiligung des Beirates als demokratisch legitimierte Interessenvertretung des Stadtteils.
Der Beirat Hemelingen hält die genannten Maßnahmen daher für erforderlich und fordert deren zeitnahe Umsetzung.
Für die vom ASV und UBB vorgeschlagene Entsiegelungsmaßnahme in der Saarburger Straße beteiligt sich der Beirat an der Finanzierung mit bis zu 10 % der Projektkosten aus dem Verkehrsbudget.
Für die vom ASV und UBB vorgeschlagene Entsiegelungsmaßnahme in der Arberger Heerstraße beteiligt sich der Beirat an der Finanzierung mit bis zu 10 % der Projektkosten aus dem Verkehrsbudget.
Die zuständigen Ressorts werden dringend aufgefordert, unverzüglich die barrierefreie Erreichbarkeit des Polizeireviers Hemelingen herzustellen.
Der Beirat Hemelingen stimmt dem vorgetragenen Vorschlag für die FFPV zu.
Im weiteren Verfahren soll berücksichtigt werden:
• Für die Anlagen sollen geständerte Lösungen vorgegeben werden, die zum einen Versickerung weiter zulassen und auch landwirtschaftliche Nutzungen ermöglichen.
• Der Rückbau der FFPV Anlagen muss abgesichert werden.
• Die Notwendigkeit der FFPV soll regelmäßig überprüft werden. Der Beirat Hemelingen spricht sich dafür aus prioritär bereits versiegelte Flächen für Photovoltaik zu nutzen.
• Bestehende Wegeverbindungen, z.B. zu Naherholungsbereichen, sollen erhalten bleiben.
Der Beirat fordert die zuständigen Stellen auf, im benannten Bereich eine Vergrößerung der Baumscheiben in Richtung Fahrbahn umzusetzen.
Der Beirat fordert die zuständigen Stellen auf, diesen Bereich zu entsiegeln. Gleichzeitig soll das Parkens dort unterbunden werden, was Fußgänger:innen behindert. Hier kann aus dem Baumpflanzprojekt SUKW/UBB 2026/2027 ein neuer Baum gepflanzt werden.
Bei allen Maßnahmen sollte Barrierefreiheit beachtet werden, wenn nötig sollten für Baumpflanzungen auch Versorgungsleitungen verlegt werden.
Der Beirat fordert die zuständigen Stellen auf, diesen Bereich überwiegend zu entsiegeln. Hier kann aus dem Baumpflanzprojekt SUKW/UBB 2026/2027 ein neuer Baum gepflanzt werden. Bei Entsiegelung und Baumpflanzung sollen die Bedarfe der beiden verbliebenen Marktstände (Fisch und Kleidung) berücksichtig werden. Bei allen Maßnahmen sollte Barrierefreiheit beachtet werden, wenn nötig sollten für Baumpflanzungen auch Versorgungsleitungen verlegt werden.
Der Beirat fordert die zuständigen Stellen auf, diesen Bereich überwiegend zu entsiegeln. Hier können aus dem Baumpflanzprojekt SUKW/UBB 2026/2027 zwei neue Bäume gepflanzt werden. Bei Entsiegelung und Baumpflanzungen soll der Bedarf der Stadtbibliothek für den Bibliotheksbus berücksichtig werden.
Bei allen Maßnahmen sollte Barrierefreiheit beachtet werden, wenn nötig sollten für Baumpflanzungen auch Versorgungsleitungen verlegt werden.
Der Beirat fordert die zuständigen Stellen auf, auf den zu Schulen und städtischen Kitas gehörenden Parkplätzen, die vollversiegelten Bereiche stattdessen mit Rasengittersteinen ausgestattet werden, um Versickerung zu ermöglichen..
Bei allen Maßnahmen sollte Barrierefreiheit beachtet werden.
Der Beirat fordert die zuständigen Stellen auf, zu breiten Straßenquerschnitt zu verkleinern und nicht notwendige Verkehrsflächen zu begrünen. Hier kann aus dem Baumpflanzprojekt SUKW/UBB 2026/2027 ein neuer Baum gepflanzt werden. Bei allen Maßnahmen sollte Barrierefreiheit beachtet werden, wenn nötig sollten für Baumpflanzungen auch Versorgungsleitungen verlegt werden.
Der Beirat fordert die zuständigen Stellen auf, bei den folgenden aufgezählten Schulen die vollversiegelten Bereiche der Schulhöfe stattdessen mit Rasengittersteinen auszustatten, um Versickerung zu ermöglichen.
- GS Glockenstraße
- GS Arbergen
- GS Mahndorf
- Wilhelm-Olbers-Oberschule
Bei allen Maßnahmen sollte Barrierefreiheit beachtet werden.
Der Beirat fordert die zuständigen Stellen auf, eine Vergrößerung der Baumscheiben in Richtung Fahrbahn umzusetzen, dort ist der Radweg auf die Fahrbahn verlegt worden und nun ausreichend Platz vorhanden (analog zur Kleinen Westerholzstraße). Eine Förderung aus dem Programm Natürlicher Klimaschutz soll dazu geprüft werden. Bei allen Maßnahmen sollte Barrierefreiheit beachtet werden.
Der Beirat fordert die zuständigen Stellen auf, den Straßenquerschnitt auf die notwendige Größe zurückzubauen und die Bereiche zu begrünen. Hier kann aus dem Baumpflanzprojekt SUKW/UBB 2026/2027 ein neuer Baum gepflanzt werden.
Bei allen Maßnahmen sollte Barrierefreiheit beachtet werden, wenn nötig sollten für Baumpflanzungen auch Versorgungsleitungen verlegt werden.
Der Beirat fordert die zuständigen Stellen auf, im Bereich Taxistand und Nebenfahrbahn die gepflasterte Fläche mit Rasengittersteinen auszustatten, um eine Versickerung zu ermöglichen.
Bei allen Maßnahmen sollte Barrierefreiheit beachtet werden.
Der Beirat fordert die zuständigen Stellen auf, eine Vergrößerung der Baumscheiben umzusetzen
Bei allen Maßnahmen sollte Barrierefreiheit beachtet werden, wenn nötig sollten für Baumpflanzungen auch Versorgungsleitungen verlegt werden.
Der Beirat fordert die zuständigen Stellen auf, eine Vergrößerung der Baumscheiben in der Hemelinger Bahnhofstraße in Richtung Fahrbahn umzusetzen.
Bei allen Maßnahmen sollte Barrierefreiheit beachtet werden.
Der zuständige Fachausschuss des Beirates Hemelingen hat sich gestern, am 23.06.2026 mit der Planung für den Hastedter Osterdeich befasst und sich für das Vorhaben der Baumscheibenerweiterung ausgesprochen.
Der Beirat unterstützt das Anliegen aus dem Bürgerantrag, dass Parken auf dem Gehweg in diesem Bereich zu unterbinden. Das Ordnungsamt wird daher aufgefordert, den genannten Bereich regelmäßig zu kontrollieren und bei Verstößen entsprechend Geldbußen zu erlassen, das ASV wird gebeten zu prüfen, ob der Bereich baulich gegen das illegale Parken abgesichert werden kann, z.B. durch Poller. Zu den anderen genannten Wünschen wird das Ortsamt die Informationen des ASV an den Bürgerantragsteller weitergeben.
Der Beirat bittet das ASV, die Planung einer Querungshilfe in der Straße „Hinter dem Rennplatz“ auf Höhe des „Hans-Huckebein-Weg“ in das Querungshilfenprogramm aufzunehmen. Die vorgeschlagene Planung wird unterstützt.
1. Die Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung wird aufgefordert, den geltenden Bebauungsplan für das Grundstück der ehemaligen Hauswirtschaftsschule in der Sebaldsbrücker Heerstraße zu überarbeiten, um eine nutzungsoffene Entwicklung des
Grundstücks zu ermöglichen.
2. Immobilien Bremen wird aufgefordert, das Grundstück der ehemaligen Hauswirtschaftsschule zu räumen (Abriss der Gebäude), es einer neuen Nutzung zuzuführen, zu verkaufen oder in Erbpacht an Dritte zu vergeben.
3. Das Grundstück soll zukünftig für Wohnungsbau und/oder soziale Einrichtungen genutzt werden.
Begründung:
Das Grundstück der ehemaligen Berufsfachschule an der Sebaldsbrücker Heerstraße befindet sich seit Jahren im Leerstand und der bauliche Zustand verschlechtert sich zunehmend. Immobilien Bremen hat bislang kein Konzept für eine Nutzung des Gebäudes vorgelegt. Da eine
Sanierung aufgrund der Asbesthaltigkeit des Gebäudes teuer wäre, ist angesichts der knappen öffentlichen Haushaltskassen nicht zu erwarten, dass Immobilien Bremen in absehbarer Zeit das Gebäude sanieren kann.
Wünschenswert wäre, eine*n Käufer*in zu finden, der auf dem Grundstück Wohnungsbau und/oder soziale Einrichtungen errichtet.
Der Beirat Hemelingen fordert die Senatorin für Umwelt, Klimaschutz und Wissenschaft auf, die identifizierten Müll-Hotspots im Stadtteil Hemelingen (Osenbrückstraße, Ahlringstraße) offiziell in die Liste der „Top 20“ der problematischsten Müllstandorte aufzunehmen und zeitnah ein entsprechendes Maßnahmenpaket zur Beseitigung und dauerhaften Prävention zu implementieren. Die Ermittlung und Sanktionierung der Müllsünder muss dabei eine hohe Priorität haben. Der Beirat hält eine temporäre Videoüberwachung für notwendig, um die gegenwärtige Situation nachhaltig zu verändern. Zu klären ist auch, warum die Müllsünder ihren Müll illegal entsorgen und ob die Grundstückseigentümer bei der DBS eine für ihre Haushaltsgröße ausreichende Anzahl und Größe von Mülltonnen (Restmüll, Bio, Papier, Gelber Sack) angemeldet haben.
Begründung:
Die Situation an den betroffenen Standorten in Hemelingen ist nicht länger tragbar. Die anhaltende illegale Müllentsorgung führt nicht nur zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Stadtbildes, sondern stellt ein ernsthaftes hygienisches Risiko sowie eine Gefahr für die lokale Umwelt und die Lebensqualität der Anwohner*innen dar. Trotz punktueller Reinigungsmaßnahmen bleibt das Problem bestehen, da die strukturellen Ursachen nicht behoben wurden.
Eine Aufnahme in die Liste der Top-20-Hotspots ist notwendig, um die erforderlichen Ressourcen und die politische Aufmerksamkeit zu mobilisieren. Wir fordern daher eine ganzheitliche Strategie, die über die reine Entsorgung hinausgeht: Neben einer intensiveren Reinigung müssen präventive Maßnahmen wie eine bessere Beleuchtung, die Installation von Müllabfuhr-Optimierungen sowie eine gezielte Aufklärung der Bürger*innen und eine konsequente Überwachung der Fläche erfolgen.
Nur durch eine priorisierte Behandlung dieses Standorts kann eine nachhaltige Lösung geschaffen werden, die dem Anspruch an eine saubere und lebenswerte Umgebung in Hemelingen gerecht wird.
Der Beirat unterstützt das Anliegen des Bürgers und fragt beim Amt für Straßen und Verkehr an, ob die gewünschten Maßnahmen umgesetzt werden könnten.