Informationen zum Anwohnerparken
- Anträge auf Bewohnerparken sind zunächst an das Ortsamt bzw. den Beirat weiterzuleiten.
- Der Beirat hat ein Mitspracherecht bei der Entscheidung über die Einrichtung von Bewohnerparkgebieten.
- Es handelt sich um ein System, bei dem öffentliche Parkplätze zu bestimmten Zeiten ausschließlich für Anlieger mit einem entsprechenden Ausweis reserviert werden.
- Ziel des Bewohnerparkens ist es, „Dauer-Fremdparker“, deren abgestellte Autos regelmäßig bestimmte Wohnstraßen verstopfen, bewusst aus dem Gebiet fernzuhalten.
- tagsüber maximal die Hälfte und nachts 75 Prozent der vorhandenen Parkplätze aus-schließlich für Anwohner mit entsprechenden Berechtigung zu reservieren
- Parkautomaten
- im Quartier hoher Parkdruck vorherrschend
- für jedes im Quartier angemeldete Auto (theoretisch) ein legaler Parkplatz vorhanden
- Problem: illegale aber geduldete/funktionierende Parkplätze werden beseitigt
- Kosten: ca. 30 € oder 50 € für Parkberechtigung für 1 bzw. 2 Jahr(e)
- Wohnsitz im entsprechenden Gebiet
- kein privater Stellplatz in zumutbarer Entfernung von 400 m vorhanden
- pro Bewohner nur eine Berechtigung
- Gewerbetreibende: 88,50 € pro Jahresgenehmigung
- Handwerkergenehmigung bei Arbeiten am/im Haus
- Für Gäste: Besucher-Tageskarten (hinter Windschutzscheiben zu legen)
- Kein Anspruch auf Parkplatz (--> keine Lösung, wenn eigene Bewohner bereits alle Parkplätze in Anspruch nehmen)
- nur in räumlich umrissenen Gebiet einzurichten
- Verdrängungseffekte der Dauerparker in benachbarte Gebiete
- Die Einführung des sog. „Bewohnerparkens“ richtet sich nach den Grundlagen des § 45 Abs. 1b StVO, wonach dies zwar grundsätzlich unter Bedingungen möglich ist,
allerdings nicht der Zielerfüllung einer strikteren Trennung der einzelnen Verkehrsarten bzw. Verkehrs-teilnehmer dient und auch nicht für einzelne Straßen zur
Anwendung kommt, sondern nur für klar umgrenzte Gebiete. Zudem ist hier die Beteiligung aller Bewohner eines solchen Gebietes, sowie die Zustimmung zu einem
solchen Vorhaben von einer deutlichen Mehrheit erforderlich. Zumeist findet ein solches Vorhaben bereits seine Grenzen in dem Umstand, dass dadurch bis zur Hälfte
der bisher genutzten Stellflächen für Kraftfahrzeuge entfallen.
- Ein Umbau der Fahrbahn ist ebenfalls nicht in dem Maße zu realisieren, wie es auf den ersten Blick den Anschein zu erwecken vermag, da die meisten Straßenzüge der
Stadtgemeinde Bremen, die nicht über eine asphaltierte Fahrbahnfläche verfügen in einem sog. Pflaster-kataster festgesetzt sind, welches vorsieht, dass aus
stadtplanerischen Gründen ein Erhalt des Großpflasters der Vorrang eingeräumt wird.
- Die Straßenverkehrsbehörde kann gem. § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO) Anordnungen im Zusammenhang mit der Kennzeichnung von Parkmöglichkeiten „ für Bewohner
städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel “ treffen.
- Die Anordnung von Bewohnerparken ist nur dort zulässig, wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner
regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden. Als
zumutbar gilt dabei eine Entfernung bis zu 400 m.
- Voraussetzung für die Einführung ist u.a. ein entsprechender Beschluss des Beirats.
Die in dieser Form einzigartige Achtsamkeitsaktion der Bremer Polizei zielt auf ein anderes, ein neues und ein menschliches Miteinander in unserer schönen Stadt ab.
Schauen Sie nicht weg, wenn andere Menschen Opfer von Straftaten werden, sondern geben gezielt Hinweise auf Straftaten und wirken auf diese Weise direkt an deren Verhinderung und Aufklärung mit.
Weitere Informationen erhalten Sie hier...
Gesetzestext Begrünungsortsgesetz:
Neufassung Begrünungsortsgesetz vom März 2023 (pdf, 274.8 KB)
Liste der empfohlenen Pflanzen für die Stadtgemeinde Bremen:
Pflanzenliste (pdf, 58 KB)
Die Polizeireviere Hemelingen und Osterholz bieten Bürgersprechstunden an. Weitere Informationen finden Sie unter:
Polizeirevier Hemelingen:
https://www.polizei.bremen.de/dienststellen/in-den-polizeikommissariaten-praesidium-und-ost/revier-hemelingen-2091
Polizeirevier Osterholz:
https://www.polizei.bremen.de/dienststellen/in-den-polizeikommissariaten-praesidium-und-ost/revier-osterholz-1803
Bremens Stadtbäume sind echte Großstadthelden. Unverrückbar und furchtlos sorgen sie Tag für Tag dafür, dass es sich in unserer Stadt gut leben lässt. Sie produzieren Sauerstoff, spenden Schatten und Windschutz, binden Staub und bringen vitale Natur in unsere Nachbarschaft. Bäume sind Nahrungsquelle und Herberge für Vögel, Insekten und Kleinlebewesen. Insgesamt 220.000 dieser Helden gibt es in Bremens Parks, 70.000 stehen direkt an der Straße.
Damit Bremen reich bleibt an schönen Bäumen vergibt der Umweltbetrieb Bremen Baumpatenschaften.
Weitere Informationen erhalten Sie hier...
Schicken Sie Ihren alten Ölheizkessel in den Ruhestand und leisten Sie damit einen Beitrag zum Umwelt- und Klimaschutz!
Wer seinen alten Ölheizkessel durch eine energieeffizientere und klimaschonendere Alternative ersetzen möchte, kann Zuschüsse dafür beantragen.
Nähere Informationen finden Sie hier: Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft - Ersatz von Ölheizkesseln
Wenn Sie die Durchführung von Wärmeschutzmaßnahmen an einem bereits bestehenden Wohngebäude in Bremen oder Bremerhaven planen, können Sie beim Land Bremen einen Zuschuss dafür beantragen.
Weitere Informationen finden Sie hier: Die Senatorin für Umwelt, Klima und Wissenschaft - Wärmeschutzmaßnahmen
Erläuterungen zu den dargestellten Auswertungen
Werte: gesamte Anzahl der Messwerte (jedes Fahrzeug wird öfters gemessen)
DTV: durchschnittlicher Tagesverkehr
DJV: durchschnittlicher Jahresverkehr
V(d): Durchschnittsgeschwindigkeit
V(max): maximale Geschwindigkeit
v85: 85-Prozent-Tempoquote
Bei einer Geschwindigkeitsmessung fällt eine sehr große Zahl von Messwerten an.
Um daraus ein Geschwindigkeitsniveau zu ermitteln, nutzen Verkehrsingenieure die sogenannte 85-Prozent-Geschwindigkeit als vergleichbaren Maßstab:
Es ist die Geschwindigkeit, die von 85 Prozent der gemessenen Fahrzeuge eingehalten, aber von 15 Prozent überschritten wird.
Man lässt also die sehr schnellen Fahrer außer Betracht und legt die Messlatte dort an, wo der schnellste der 85-Prozent-Mehrheit gemessen wurde.
So erhält man eine verlässliche Kontrollgröße über das Fahrverhalten der moderaten Mehrheit.
Der Wert gibt ausschließlich an, in wieweit die zulässige Höchstgeschwindigkeit eingehalten wird, nicht ob die Regelung an dieser Stelle auch angemessen ist.
Gefährlich ist eine Straße dann, wenn die 85-Prozent-Geschwindigkeit das Tempolimit um mehr als 5km/h übersteigt.
v50: Die Geschwindigkeit, die von 50 Prozent der gemessenen Fahrzeuge eingehalten, aber von 50 Prozent überschritten wird.
v30: Die Geschwindigkeit, die von 30 Prozent der gemessenen Fahrzeuge eingehalten, aber von 70 Prozent überschritten wird.
Die Ergebnisse finden Sie hier Ergebnisse Geschwindigkeitsmesstafel Stadtteil Hemelingen (pdf, 2.3 MB)
Pressemitteilung als PDF downloaden:
Namenswettbewerb Hemelingen (pdf, 380.8 KB)
Wettbewerb zur Namensfindung
Der Beirat Hemelingen ruft alle Interessierten dazu auf ihre Ideen zur Namensfindung einzubringen!
Ein oder zwei Namen werden gesucht! Zum einen betrifft es das Gelände zwischen Brauerstraße, Ahlringstraße, Bahntrasse und Hemelinger Bahnhofstraße, welches ab 1878 durch die Hemelinger Aktienbrauerei genutzt wurde, in den letzten Jahren bis 2016 ist dort Coca-Cola ansässig gewesen. Der zweite Teil ist das Gelände im direkten Anschluss ab der Ahlringstraße bis „Zum Sebaldsbrücker Bahnhof“, welches über 50 Jahre von der Firma Könecke Fleischwarenfabrik genutzt wurde. Ob es ein oder zwei Quartiersnamen werden sollen bleibt Ihnen überlassen!
Vorschläge für die Benennung können von Menschen ab dem Alter von 14 Jahren bis zum 31. Mai per Brief beim Ortsamt Hemelingen, Godehardstraße 19, 28309 Bremen oder per E-Mail an office@hemelingen.ortsamt.bremen.de schriftlich eingereicht werden. Bitte den Betreff „Wettbewerb Hemelingen“ angeben. Name, Geburtsdatum, Adresse und E-Mailadresse mit aufschreiben und nicht die Mitteilung vergessen, für welches der beiden Quartiere der Vorschlag eingereicht wird oder ob es sich um einen gemeinsamen Vorschlag für beide Quartiere handelt.
Eine Jury aus Jugendbeirat und Beirat wird im Anschluss eine Vorauswahl treffen. Daher können Mitglieder des Beirates oder des Jugendbeirates nicht am Wettbewerb teilnehmen. Die besten Vorschläge wird der Beirat auf seiner öffentlichen Sitzung am 13. Juni beraten und die Sieger:innen küren.
Zu gewinnen gibt es auch etwas:
1. Preis 100 €
2. Preis 50 €
3. Preis 25 €
Mit der Teilnahme am Wettbewerb erklären Sie sich mit der Veröffentlichung Ihres Namens einverstanden (falls Sie zu den glücklichen Gewinner:innen gehören sollten).
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Jörn Hermening
Ortsamtsleiter
Immer wieder werden Beschwerden an Beirat und Ortsamt herangetragen, weil Fußwege, Radwege oder Straßen nicht frei von Bewuchs aller Art sind.
Das Amt für Straßen und Verkehr hat im Frühjahr einen Flyer (pdf, 3.6 MB) herausgegeben, der genau beschreibt, welche Pflichten sich für Anrainer ergeben. Dabei ist es egal, ob man Eigentümer oder Mieter einer Immobilie ist.
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu Ihrer Information teile wir Ihnen heute mit, dass die Niederschrift des zweiten Erörterungstermins (26. März 2019) im Verfahren Querverbindung Ost auf der Homepage der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbaueingestellt wurde.
Hier finden Sie auch weitere öffentliche Bekanntmachungen der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau.....
Auf der Internetseite der Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbaufinden Sie unter der Rubrik „Sondermessprogramm zu Feinstaub und Staubniederschlag in Hemelingen 2017-2018“ folgende Dokumente zum Messprogramm:
• Endbericht des Gutachters
• Bericht zur Beurteilung der Luftqualität in Bremen Hemelingen
• Kartenband zum Bericht.
Passiver Schallschutz nach dem Gesetz zum Schutz gegen den Fluglärm
Informationen für Hemelingen (pdf, 42.3 KB)
Übersichtskarte Lärmschutzbereich (pdf, 2.9 MB)
Überall in Bremen engagieren sich Anwohner mit viel gärtnerischem Geschick für die Gestaltung und Pflege von Straßenbegleitgrün. Liebevoll angelegte Blumenbeete, gepflegte Sträucher und saftiges Grün verleihen vielen Straßenzügen ein individuelles Gesicht.
Auch das macht unseren Stadtteil so liebenswert. Das Wohnumfeld wird verschönert und der Wohlfühl-Faktor um ein Vielfaches erhöht.
Weitere Infos hier
Seit dem Jahr 2015 gibt es in Bremen und Bremerhaven die Kampagne „Zappenduster!“, die Menschen mit Energie- und Wasserschulden dabei unterstützt, ihre Rechnung zu bezahlen. Energie- und Wassersperren sollen so verhindert werden.
"Zappenduster!“ ist eine Kampagne des Runden Tisches zum Thema ‚Energie- und Wassersperren vermeiden‘ in Bremen und Bremerhaven. Der Runde Tisch ist eine Initiative von swb in Kooperation mit: Aktionsgemeinschaft arbeitsloser Bürgerinnen und Bürger e.V., Amt für Soziale Dienste Bremen, Der Senator für Umwelt, Bau und Verkehr, Die Senatorin für Soziales, Jugend, Frauen, Integration und Sport, Fachzentrum Schuldenberatung Bremen e.V., Jobcenter Bremen und Bremerhaven, Sozialamt Bremerhaven, Verbraucherzentrale Bremen e.V., Verein für Innere Mission in Bremen.
Zappenduster! (pdf, 944.2 KB)
weitere Informationen erhalten sie auch hier...
Sie möchten ein Straßenfest veranstalten?
Bitte lesen Sie hierzu folgende Informationen....
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Hier finden Sie die Liste des Umweltbetriebes Bremen über die Baumfällungen und Baumpflanzungen im Lande Bremen.....
Auch finden Sie hier Kontaktdaten.....
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